Antrag Nr. 15-1750/2010:
Änderungsantrag zu DS 1506/2010: Bebauungsplan 1587 Mars-La-Tour-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 1506/2010: Bebauungsplan 1587 Mars-La-Tour-Straße

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:
Der Bereich WA (allgemeines Wohngebiet) wird nur im Bereich des bisherigen Parkplatzes festgesetzt. Die bisherigen Gehölzstreifen und der östlich vom Parkplatz gelegene Grünstreifen werden erhalten, indem diese Bereiche entsprechend als Grünflächen festgesetzt werden.

Begründung

1) Lärmschutz für das neue Wohngebiet
Es ist nicht sinnvoll, Häuser fast direkt neben die vielbefahrene Straße am Theodor-Heuss-Platz zu bauen. Das in der Drucksache zitierte Lärmgutachten zeigt eine Überschreitung der Lärmschwellen für diese Bereiche und empfiehlt z.B. konkret, keine lärmempfindlichen Räume wie Schlafzimmer, Kinderzimmer etc. mit Fenstern in Richtung Theodor-Heuss-Platz vorzusehen.
Sinnigerweise unterlässt man jedoch von vornherein eine Wohnbebauung in solchen lärmkritischen Bereichen, zumal im Lärmgutachten einige Lärmquellen nicht berücksichtigt sind:
- die Ampel an der Kreuzung Zeppelinstr. und der damit verbundene erhöhte Lärm beim Anfahren der Fahrzeuge,
- das bei Anwohnern leidvoll bekannte Quietschen der Straßenbahnen in der Kurve am Theodor-Heuss-Platz,
- und der Lärm, wenn abends bei Veranstaltungsende im HCC an der Kreuzung Schackstr./Schillstr. aufgrund der dort künftig vorgesehenen Parkhausausfahrt der gesamte Kfz-Verkehr in die Schackstr. auffährt.

2) Optischer Eindruck am Theodor-Heuss-Platz
Nähert man sich dem HCC vom Zoo her, herrscht derzeit ein weitläufiger optischer Eindruck durch den großzügigen Theodor-Heuss-Platz und den Grünstreifen links und rechts des Platzes. Der Theodor-Heuss-Platz selbst ist entsprechend auch als denkmalgeschützt eingestuft. Eine beidseitige Symmetrie des Platzes muss daher erhalten bleiben, um diese räumliche Wirksamkeit zu erhalten. Auch in der von der Verwaltung immer angeführten früher geplanten Bebauung nach Bonatz ist dies so gewesen, da die damaligen Planungen eine symmetrische Bebauung beiderseits des Platzes vorsahen.
Es würde daher die räumliche Wirkung des Bereiches zerstören wenn künftig rechts auf nahe der Straße stehende Einfamilienhäuser geblickt werden würde.

3) Aufwertung des neuen Wohngebietes
Es erhöht die Wohnqualität des neuen Wohngebietes, wenn eine Grünfläche zwischen Wohnbebauung und Straße vorhanden ist. Daher ist eine Integrierung des vorhandenen Grüns in die geplante Bebauung sinnvoll und ergänzt diese.

4) Erhalt des naturnahen Gehölzstreifens
Der Gehölzstreifen am östlichen Parkplatzrand besteht aus naturnahem Gehölz- und Baumbestand (ca. 60 Bäume!) und sollte als wichtiges lokales Brut- und Nahrungsgebiet für Vögel erhalten werden.