Antrag Nr. 15-1740/2013:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1633/2013: Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der HDI-Arena

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1633/2013: Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der HDI-Arena

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Arena vom 04.05.2006 wird wie folgt geändert:

1. In dem Titel der Verordnung wird die Bezeichnung ,,AWD-Arena" durch die
Bezeichnung,,Niedersachsenstadion (in der Fassung der jeweiligen Namensgebung)"
ersetzt.

2. In § 1 Abs. 1 der Verordnung wird die Bezeichnung ,,AWD-Arena" durch die
Bezeichnung ,,Niedersachsenstadion (in der Fassung der jeweiligen Namensgebung)"
ersetzt.

3. Die Anlage zur Verordnung wird durch die dieser Verordnung beigefügte Anlage
ersetzt. In der Anlage zur Verordnung wird anstelle der Bezeichnung ,,HDl-Arena" im
gezeichneten Stadionrund die Bezeichnung ,,Niedersachsenstadion" verwendet.

Begründung

Der frühere Name des altehrwürdigen Stadions als ,,Niedersachsenstadion",
ist als nichtkommerzielle Bezeichnung ein Begriff weit über die Grenzen Hannovers hinaus,
während die jeweilige Bezeichnung der Arena durch Sponsoren der Natur nach lediglich auf
Zeit angelegt ist.

Es dient sowohl der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit als auch der Navigationssicherheit,
wenn das im Eigentum der Landeshauptstadt stehende Stadion zumindest geographisch
auf Dauer wieder unter seinem alten Namen zu finden ist unabhängig von der Frage,
unter welchem Namen das Stadion vom jeweiligen Betreiber gerade vermarktet wird.

Auch bei den Anhängerlnnen von Hannover 96 und den Einwohnerlnnen ist der Begriff "Niedersachsenstadion" deutlich beliebter als der jeweilige Marketingname
der Arena. Die Erinnerungen an die Aufstiege 1998 und 2002 sowie das sagenumwobene DfB-Pokalhalbfinale 1992 gegen Werder Bremen (7:6) sind untrennbar mit dem Namen
,,Niedersachsenstadion",verknüpft.
Daher sollte als geographischer Begriff der Arena in den entsprechenden Satzungen wie
auch in dieser der Begriff Niedersachsenstadion zumindest neben dem Marketingnamen

wieder geführt werden.