Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Christopher Nils Carlson
Bezirksratsherr Christopher Nils Carlson
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis) |
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Laut der Studie ”eGovernment Monitor 2020″ berichten in einer Umfrage drei Viertel der Eltern von Hürden beim digitalen Unterricht.
Am häufigsten nannten sie eine fehlende Unterstützung durch die Schulen, gefolgt von Internetproblemen (Geschwindigkeit/Netzprobleme) und mangelnder Digitalkompetenzen der Lehrer. Die technische Ausstattung zu Hause spielt ebenfalls eine gewisse Rolle: zu wenig oder zu alte Geräte nannten 14 Prozent als Hürde.
Viel hängt offenbar auch vom Können und Engagement der einzelnen Lehrkräfte ab: 54 Prozent der Eltern sagten, dass die Lehrer den Unterricht auf eigene Initiative digital gestaltet haben. 42 Prozent zeigten sich unzufrieden und gaben an, dass die Lehrkraft mit digitalen Anwendungen überfordert war. “Wir brauchen bundesweite Standards, um sicherzustellen, dass Lehrkräfte über notwendige Digitalkompetenzen verfügen. Das Aus- und Weiterbildungssystem muss zwingend ein ‘digitales ABC’ vermitteln”, sagte D21-Präsident Hannes Schwaderer.[2]
Fussnoten:
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wodurch ist ausreichend sichergestellt, dass es im erneuten, durchaus denkbaren, Bedarfsfall einen fachlich und pädagogisch qualifizierten Distanz- bzw. Digitalunterricht in den öffentlichen Schulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld geben wird?
2. Ist seitens der Politik sichergestellt, dass alle Schüler*innen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld - unabhängig vom Einkommen der Eltern - eine auskömmliche Ausstattung mit Hard- und Software sowie einen hochwertigen Internetzugang für Zuhause haben, damit sie vollumfänglich Distanz- bzw. Digitalunterrichtsangebote in Anspruch nehmen können?
Sofortausstattungsprogramm Basisangebot Mobiles Lernen
Während der Schulschließungen im letzten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 haben die Schulen zahlreiche Erfahrungen gesammelt. Hierbei wurden in den Schulen gemischte Angebote aus analog bereitgestellten Materialien und digitalen Angeboten gewählt. Die pädagogische Umsetzung eines möglichen Distanz- bzw. Digitalunterrichts obliegt hierbei weiterhin der jeweiligen Schule.
Um die Schulen hierbei bestmöglich zu unterstützen hat die Landeshauptstadt Hannover allen Schulen in Hannover mit der Online-Plattform schulen-hannover.de ein Lernmanagementsystem zur Verfügung gestellt, dass viele Funktionen zur Unterrichtsorganisation, wie z. B. E-Mail-Adressen, Messenger, Videokonferenz, Dateiablage, Lernerfolgskontrollen und Autorenwerkzeugen zum Erstellen von interaktiven Übungen enthält und im Rechenzentrum der LHH gehostet wird.
Mit dem Sofortausstattungsprogramm werden die Schulen digitale Endgeräte erhalten, welche den Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden können. Über den Einsatz der Endgeräte entscheidet hierbei die Schule.
Außerdem hat die Landeshauptstadt Hannover mit der Drucksache 1000/2020 im Juni beschlossen, dass mit dem Basisangebot „Mobiles Lernen“ alle Schulen in Hannover die Möglichkeit haben, digitale Endgeräte (zur Zeit Apple iPad) in
das für den Bildungsbereich konfigurierte Mobile Device Management der LHH zu integrieren. Hierdurch können Inhalte bereitgestellt werden und digitale Aufgaben zugewiesen werden.
zu 2.
Durch den Beschluss eines Sofortausstattungsprogramms und das Basisangebot „Mobiles Lernen“ bei dem es eine zusätzliche Förderung für Familien mit besonderen finanziellen Herausforderungen (BuT-Berechtigte und Gleichgestellte nach dem AsylBLG, sowie Eltern von Geschwisterkindern) gibt, gibt es generell die Möglichkeit eine auskömmliche Hard- und Softwareausstattung zu erreichen. Die Anforderungen an die Hardware werden hierbei von der Schule festgelegt.
Die Ausstattung mit einem hochwertigen Internetzugang liegt in der persönlichen Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen. Ein gesetzlicher Anspruch („Grundbedarf“) für einen Internetanschluss besteht derzeit nicht.