Drucksache Nr. 15-1737/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Auswirkungen der Straßenprostitution auf Anlieger und Eigentümer umliegender Straßen des Sperrbezirks
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.08.2018
TOP 10.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1737/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Auswirkungen der Straßenprostitution auf Anlieger und Eigentümer umliegender Straßen des Sperrbezirks
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.08.2018
TOP 10.4.1.

Prostituierte bieten in der Mehlstraße sowie in Teilen der Andreaestraße und der Herschelstraße gewerbsmäßig ihre Dienste an. Der Straßenstrich ist hier täglich von 22 bis 6 Uhr gemäß der 2005 in Kraft getretenen „Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Bereich der Polizeidirektion Hannover“ (Sperrbezirksverordnung) zugelassen. Anlieger und Eigentümer angrenzender Straßen - insbesondere der Herrenstraße, aber auch der Brüder- und der Odeonstraße - fühlen sich jedoch während dieser Zeit häufiger belastet und belästigt: Freier fahren mit ihren Fahrzeugen trotz Durch- bzw. Einfahrverbot in die gesperrten Straßen, halten bzw. parken am Straßenrand oder auch vor Einfahrten, um die sexuelle Dienstleistung der ins Fahrzeug eingeladenen Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Belästigte Anlieger und belastete Eigentümer haben sich schriftlich mit konkreten Schilderungen hilfesuchend an die Ratspolitik gewandt, vermutlich auch an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.

Davon ausgehend, dass der Verwaltung die obigen Probleme grundsätzlich bekannt sind, frage ich:

1. Inwieweit haben sich Anlieger und Eigentümer aus dem Stadtbezirk Mitte in diesem Jahr sowie in den vergangenen Jahren seit Inkrafttreten der o.g. Sperrbezirksverordnung mit Beschwerden oder Hilfeersuchen an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover oder an andere Behörden gewandt wg. der Ausübung des Prostitutionsgewerbes an verbotenen, öffentlich einsehbaren Orten im Stadtbezirk Mitte? (Bitte ggf. statistisch und inhaltlich mit Angabe der betroffenen Örtlichkeiten darlegen.)
2. Wie viele Verstöße im Stadtbezirk Mitte gegen die o.g. Verordnung sind seit deren Inkraftreten im Jahr 2005 mit Geldbußen oder Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet worden? (Bitte statistisch aufgliedern nach Jahren sowie Bußen und Strafen.)
3. Welche Maßnahmen zur Verhinderung der ordnungswidrigen Ausübung der Straßenprostitution im Stadtbezirk Mitte hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren ergriffen und inwieweit können oder sollen aus Sicht der Verwaltung zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um Belästigungen bzw. Belastungen für Anlieger und Eigentümer einzudämmen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Mit Ausnahme einer Beschwerde aus dem Juni 2018 bezüglich der Herrenstraße sind der Verwaltung, auch für die vergangenen Jahre, keinerlei Hinweise von Anliegern oder Eigentümern bekannt. Eine Anfrage bei der Polizeidirektion Hannover ergab für das relevante Einsatzgebiet der Polizeiinspektion Hannover-Mitte, das diesbezüglich für das Jahr 2018 auch dort keine einschlägigen Bürgeranliegen oder Beschwerden vorliegen.


Im Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten werden ausschließlich Ordnungswidrigkeiten bearbeitet, daher kann die Stadtverwaltung zu Strafverfahren keine Aussagen treffen.
Verstöße wegen Prostitution werden gem. § 120 OWiG bearbeitet.
2. Nach §120 Abs.1 Nr.1 OWiG handelt ordnungswidrig, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. Erlassene Rechtsverordnung in Hannover ist die Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlich. Anstandes im Bereich der Polizeidirektion Hannover. Tatbestandsmäßig handelt hier der mögliche Betroffene nur, wenn der Tatort innerhalb des Sperrbezirks agiert. Folglich spielt bei der Bearbeitung der Verfahren der jeweilige Stadtbezirk des Tatortes keine Rolle. Eine Auswertung mit Bezug zum Stadtbezirk kann daher aus technischen Gründen nicht erfolgen, da diese Daten nicht erhoben werden.

Für den gewünschten Zeitraum können folgende Zahlen bereitgestellt werden:

Jahr
Anzahl
2006
1
2007
3
2008
2
2009
1
2010
2
2011
2
2012
9
2013
17
2014
11
2015
12
2016
8
2017
2
2018
2

Ergänzend ist mitzuteilen, dass aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oben aufgeführte Verfahren bereits mehrheitlich in eine Archivdatenbank überführt worden sind und weitergehende Informationen zum Verfahren, die über die Personalien des Betroffenen hinausgehen sollen, wie z.B. Höhe der Geldbuße, erst händisch aus den Ermittlungsakten ermittelt werden müssen.


3. Die Sperrbezirksverordnung ist eine Verordnung der Polizeidirektion Hannover. Die Einhaltung dieser Verordnung liegt daher ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizeidirektion Hannover. Nach Kenntnis der Stadtverwaltung hat die Polizeiinspektion Mitte seit Anfang August den Bereich rund um den sog. „Straßenstrich“ verstärkt bestreift. Sie haben allerdings anlassbezogen signifikante Feststellungen bisher nicht treffen können. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich in diesem Fall auf die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften nach dem Prostituiertenschutzgesetz, d.h. Durchführung von Beratungsgesprächen für die Prostituierten und Ausstellung der Anmeldebescheinigungen zur Aufnahme der Tätigkeit. Aufgrund einer Beschwerde haben wir im Juni ein mögliches Wohnungsbordell in der Herrenstraße kontrolliert und konnten vor Ort ebenfalls keine Feststellungen treffen.

Die Polizeidirektion Hannover arbeitet in Kooperation u.a. auch mit der Stadtverwaltung im Handlungsfeld der Straßenprostitution eng zusammen (z.B. im Kommunalen Präventionsrat) und entwickelt dabei präventive sowie repressive Maßnahmen. Eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Arbeit ist geplant.