Drucksache Nr. 15-1710/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage neues Transformatorhäuschen in der Rambergstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.06.2019
TOP 10.2.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1710/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage neues Transformatorhäuschen in der Rambergstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.06.2019
TOP 10.2.2.

Ohne nähere Information für die umliegenden AnwohnerInnen wurde der Spielplatz in der Rambergstraße vorübergehend gesperrt und im nördlichen Bereich ein neues Trafohäuschen errichtet mit dem Hinweis „Achtung Lebensgefahr“. Um das Trafohäuschen herum ist ein Brummen zu vernehmen, das die Nachbarschaft beunruhigt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Von wem wurde das Trafohäuschen errichtet, zu welchem Zweck und aus welcher Notwendigkeit heraus?
2. Welche gesundheitlichen Gefahren, Risiken und Emmissionen (Elektrosmog) können von dem Trafohäuschen ausgehen, wer ist dafür verantwortlich und wer haftet dafür?
3. Welche städtischen Genehmigungen mussten für das Häuschen eingeholt werden und warum wurden die Nachbarn nicht hinreichend informiert; für welche Zeit ist der Spielplatz noch gesperrt?

enercity beantwortet die Anfrage wie folgt:


1. Das Trafohäuschen wurde von der enercity zum Zweck der Energieversorgung aufgestellt.

2. Die neu aufgestellte Trafostation ist nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gesetzlichen Vorgaben erstellt und aufgestellt worden. Bei dieser handelt es sich um eine elektrische Anlage zur Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie. Gemäß der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dürfen Niederfrequenzanlagen (elektr. Anlagen die mit einer Netzfrequenz von 50 Hz betrieben werden) einen maximalen Emissionswert von 100 Microtesla nicht überschreiten, wenn sich innerhalb eines Abstandes von 1 m zur Gebäudehülle ein maßgeblicher Immissionsort befindet. Das maximal zu erwartende magnetische Feld in einem Abstand von 20 cm vor der Gebäudewand liegt dabei unter dem zulässigen Höchstwert und ist gesundheitlich unbedenklich. Die vorgegebenen Grenzwerte nach 26.BImSchV werden ordnungsgemäß eingehalten.

3. Die Aufstellung und der Standort wurden im Vorfeld mit den städtischen Fachbereichen Umwelt und Stadtgrün, Tiefbau sowie Planen und Stadtentwicklung abgestimmt. Eine darüberhinausgehende Genehmigung ist daher nicht erforderlich. Die unmittelbar betroffenen Nachbarn wurden von der Hausverwaltung der WEG in der Wedekindstr. 4, im Mai 2018 informatorisch eingebunden. Nach Aussage vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bleibt der Spielplatz voraussichtlich bis zur 27. Kalenderwoche wegen der Restarbeiten gesperrt.