Drucksache Nr. 15-1678/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Asphalt Hindenburgstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.06.2019
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1678/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Asphalt Hindenburgstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.06.2019
TOP 10.1.1.

An zahlreichen Bushaltestellen im Stadtbezirk, u.a. in der Hindenburgstraße, haben sich deutlich sicht- und spürbare Spurrillen gebildet.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wurden die Arbeiten im Rahmen der Grundsanierung seitens der ausführenden Firmen korrekt durchgeführt oder wurden Gewährleistungsansprüche seitens der Verwaltung geltend gemacht?

2) Wurde die besondere Belastung der Fahrbahndecke durch immer an der gleichen Stelle bremsende und haltende Busse bei der Ausschreibung der Anforderungen seitens der Verwaltung bedacht und wenn nein, warum nicht?

3) Wann ist mit einer Überarbeitung/ Sanierung der belasteten Bereiche zu rechnen und welche Kosten sind hierfür zu prognostizieren?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1) Die Hindenburgstraße wurde im Jahr 2012 bzw. 2015 grundhaft ausgebaut. Die Verwaltung als Auftraggeber hat die Bauarbeiten und insbesondere den Einbau der Asphaltschichten stetig überwacht und zusätzlich Prüfungen durchführen lassen. Das Prüfergebnis erbrachte, dass sowohl die Verdichtung als auch die Materialzusammensetzung und die Materialbeschaffenheit den mit der Ausschreibung geforderten Ansprüchen entspricht. Es konnten keine Material- und/oder Einbaumängel festgestellt werden. Somit waren keine Gewährleistungsansprüche vorhanden, die der Auftraggeber hätte durchsetzen können.

2) Der besonderen Belastung des Fahrbahnoberbaues und der Fahrbahndecke durch den Busverkehr wurde mit der Bemessung nach RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) Rechnung getragen. Die Fahrbahn hat deshalb entsprechend der Planung einen dreilagigen bituminösen Aufbau mit Deck-, Binder- und Tragschicht.
Auch die durch den Busverkehr im Bereich der Haltestellen eingebrachten besonderen punktuellen Beanspruchungen sind durch die generelle Berücksichtigung der Busverkehrsbelastung in der Bemessung der Fahrbahn abgedeckt.
3) Zurzeit sind im Bereich der Bushaltestellen in der Hindenburgstraße keine Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Die Bereiche werden aber regelmäßigen Kontrollen der Unterhaltung unterzogen und die Fahrbahn in den Bereichen der Bushaltestellen in besonderem Maße in Augenschein genommen.