Drucksache Nr. 15-1676/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zustand Essbarer Rastplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.07.2021
TOP 4.4.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1676/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zustand Essbarer Rastplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.07.2021
TOP 4.4.3.

Vor nicht allzu langer Zeit wurde durch die LHH in Zusammenarbeit mit der Region Hannover im Südlichen Bereich des Landschaftsraumes Kronsberg der erste von knapp 40 für die Region geplante „Essbare Rastplatz“ der Nutzung übergeben.
Leider kam es kurze Zeit später zu ersten Beschädigungen und auch die aufgestellten Hängematten verschwanden nach einer Zeit durch Diebstahl. Eine Erneuerung dieser, sowie die endgültige Fertigstellung mit Hinweisschildern und weiteren Anpflanzungen konnte bisher nicht festgestellt werden.

Frage an die Verwaltung, sowie die zuständigen Fachbereiche der Regionsverwaltung:

1. Bis wann kann eine vollständige Herrichtung des Essbaren Rastplatzes mit Hinweisschildern, Anpflanzungen etc. vorgenommen werden?
2. Bis wann könnte es Ersatz für die entwendeten Hängematten geben?
3. Ist eine Reparatur der bisher entstandenen Schäden durch Vandalismus am Unterstand vorgesehen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zuständig ist die Region Hannover.
Deren Antwort ist im Folgenden aufgeführt:

Zu 1.:
Wir (Anmerkung: Region Hannover) bereiten gerade die Ausschreibung zur Herrichtung des Essbaren Rastplatzes am Kronsberg vor. Verbunden mit der Installation von Infotafeln und der Neupflanzung von Beerensträuchern wird auch eine Verbesserung der Barrierefreiheit (Umbau der Rampe, auch zum oberen Deck; Umbau der Sitzgruppe auf dem unteren Deck; Installation eines Tisches und Ergänzung der Sitzgelegenheit auf dem oberen Deck) sowie der Ersatz der Hängematten und der Umbau des Hochbeets sein. Ein verlässlicher Zeitplan für die vollständige Herrichtung kann zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben werden, da dies vom Erfolg der Ausschreibung abhängt. Derzeit ist die Marktlage für Holzarbeiten und kleinere Bauvorhaben leider sehr angespannt

.Zu 2.:
Siehe Antwort zu Frage 1. Sofern die Ausschreibung absehbar nicht erfolgreich ist, wird unabhängig von o.g. Einzelmaßnahmen für Ersatz für die Hängematten gesorgt.

Zu 3.:
Eine Beseitigung der Vandalismusschäden ist im Rahmen der oben beschriebenen Ausschreibung vorgesehen. Sofern die Ausschreibung absehbar nicht erfolgreich ist, wird ebenfalls unabhängig von o.g. Einzelmaßnahmen für die Beseitigung der Vandalismusschäden am Essbaren Rastplatz gesorgt.