Anfrage Nr. 15-1663/2018:
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Eilenriede-Kreuzung Mainzer Straße / Wolfstraße in Waldheim und Waldhausen

Inhalt der Drucksache:

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Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Eilenriede-Kreuzung Mainzer Straße / Wolfstraße in Waldheim und Waldhausen

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.09.2016 beschloss der Bezirksrat einstimmig in DS 15-1824/2016:

Die Verwaltung wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger an der Kreuzung Wolfstrasse/Mainzer Straße („Eilenriede-Kreuzung“) zu verbessern:


1. Ausweitung des abgesenkten Bordsteins auf beiden Seiten der Überweges an der Mainzer Straße und Verbreiterung der Halte- und Übergangszone für Fußgänger und Radfahrer
2. Verbreiterung der Richtungsbahnen für Radfahrer mit Anbringung v. Fahrt-Richtungsstreifen
3. Zurücksetzung des Autofahrer-Haltestreifens (von Norden kommend) auf der Mainzer Strasse
4. Aufstellung eines „Vorfahrt beachten“-Schildes für Radfahrer am Radweg Mainzer Str. (vom Bismarck-Bhf kommend), die Radfahrern/Fußgängern der Wolfstr. Vorrang gewähren sollen
5. Prüfung, ob man den Schotter-Weg östlich des Bismarck-Bhfs Richtung Waldheim/Wolfstr. für Radfahrer ertüchtigen kann (ohne Asphalt), was den Gefahrenpunkt 4) entzerrt. Zudem würde der Weg an die (vom Bezirksrat beantragte) Fahrradstraße Liebrechtstr. anschließen.

Laut Verwaltungsentscheid sollte dem Antrag in folgender Weise gefolgt werden:

Zu 1 bis 3:
Im Bestand beträgt der Abstand zwischen Haltlinie und Furt ca. 5 m. Das Mindestmaß für diesen Wert beträgt 1 m. Die Haltlinie in der Mainzer Straße muss somit wahrscheinlich nicht verlegt werden. Es ist somit möglich, die Furten um insgesamt 4,00 m zu verbreitern, ohne dass die Haltlinie angefasst werden muss.
Nichtsdestotrotz erfordert eine Verbreiterung der Furten eine Neuberechnung der Zwischenzeiten. Dies muss vorab erfolgen um sicherzustellen, dass keine potenziell verkehrsgefährdenden Zustände entstehen. Nach erfolgter Neuberechnung kann die Maßnahme der Furt-Verbreiterung erfolgen.
Zu 4:
An besagter Stelle steht bereits ein Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren).
Zu 5:
Der Forstbetrieb könnte den wassergebundenen Weg mit relativ geringem Aufwand erneuern und für Fahrradfahrer besser befahrbar machen.

Nach Aussage von AnwohnerInnen ist in dieser Angelegenheit jedoch bis heute Nichts passiert.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
2) Ist die Neuberechnung der Zwischenzeiten bereits erfolgt und falls nein, wann wird sie erfolgen?
3) Wann ist mit der Umsetzung der unter 1) bis 5) von der Verwaltung entschiedenen Maßnahmen zu rechnen?