Anfrage Nr. 15-1660/2008:
Kompetenzen der Stadtbezirksräte

Inhalt der Drucksache:

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Kompetenzen der Stadtbezirksräte

Die Hauptssatzung der Landeshauptstadt Hannover, hier § 9, Abs. 1 regelt unter Berücksichtigung des § 55 c Abs. 1 Satz 1 NGO die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte.
Im Zuge der Planung der Stadtbezirksräte für die Haushaltsberatungen 2009 und unter Bezugnahme auf den Antrag DS 1042/2008 im Rat der Landeshauptstadt Hannover vom
15.05.08 wird die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover gebeten, die Anfragen bis zum September 2008 schriftlich zu beantworten.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Welche, der unter § 9, Satz 1, hier Punkt 1 – 7 erwähnten Angelegenheiten, gehen nicht über die Bedeutung des Stadtbezirks hinaus?
2. Welche Finanzausstattung über die im Anhang der Hauptsatzung Pkt. 1.2.3 hinaus haben die unter der Frage 1 beantworteten Angelegenheiten?
3. Welche Überlegungen gibt es in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover bei der Gestaltung des in § 9 Satz 2 einzurichtenden bezirksorientierten Haushalts unter Berücksichtigung des Umfangs der entsprechenden Einrichtungen?