Antrag Nr. 15-1659/2014:
Wohnungsbau auf dem Gelände der alten HDI-Hauptverwaltung Wedekindstr.

Inhalt der Drucksache:

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Wohnungsbau auf dem Gelände der alten HDI-Hauptverwaltung Wedekindstr.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen :
Der geplanten Bebauung wird nur zugestimmt, wenn der Investor die nötigen Pkw-Stellplätze (mindestens einen je Wohneinheit) auf dem Grundstück nachweisen kann.

Der Bezirksrat ist in die Gestaltung der Fassade mit einzubeziehen.

Begründung

Wie einem Bericht der BILD-Zeitung zu entnehmen ist, plant ein Investor auf dem Gelände der ehemaligen HDI-Hauptverwaltung an der Wedekindstraße den Bau von 77 Wohneinheiten.
Der Umbau des Bestandsgebäudes soll bereits begonnen haben. Das Objekt soll bereits im Sommer 2015 bezugsfertig sein.
Der Bezirksrat wurde über diese Pläne bisher nicht unterrichtet.
Da in der Umgebung des Bauvorhabens bereits heute erheblicher Parkdruck herrscht sind Abstellplätze für die Pkw der neuen Bewohner zwingend auf dem Gelände nachzuweisen. Eine Ablösung der Nachweisverpflichtung gegen Geldzahlung ist nicht hinnehmbar.

Da in der Umgebung des Bauvorhabens viele denkmalgeschützte Gründerhäuser stehen sollte sich die Fassade bestmöglich in die Umgebung einfügen. Ein 08/15-Entwurf wie kürzlich für ein Bauvorhaben an der Podbielskistraße vorgestellt ist an dieser Stelle nicht hinnehmbar. Daher sollte der Bezirksrat frühzeitig einbezogen werden.