Drucksache Nr. 15-1640/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Drei Warnbaken am Hexenturm
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 26.06.2019
TOP 10.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1640/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Drei Warnbaken am Hexenturm
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 26.06.2019
TOP 10.1.2.

Auf dem Weg im Hinüberschen Garten von der temporären Installation „Humanitas“ zum Hexenturm warnen drei rot-weiße Baken seit etwa anderthalb Jahren vor einer mit normalen Sinnen nicht wahrnehmbaren, also übersinnlichen Gefahr. Die Angelegenheit ist geheimnisvoll, seit nach dem Hinweis, daß die Baken umgefallen seien und wohl einfach im Wald vergessen worden sein, sie wieder aufgestellt wurden, ohne daß sich weiteres getan hat. Die folgenden Fragen sind aus Geschäftsordnungsgründen auf drei beschränkt, bieten sich aber als Auftakt für eine Serie an, falls uns die Antwort der Stadtverwaltung, etwa Nein, Nein, Nein, mit genauer Beschränkung auf die Fragen auf die Folter spannt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Handelt es sich um eine freimaurerische Installation, die mit Betonung der Zahl drei den Menschen mahnen soll, sich nie aller Gefahren sicher zu sein, insbesondere wenn er keine Gefahr sieht?
2. Was macht die Gefahr so verzwickt, daß sie in anderthalb Jahren nicht hat beseitigt werden können?
3. Verhindern fehlende Ersatzteile oder eine noch erforderliche Ausschreibung den Abschlußder jahrelangen Bemühungen zur Beseitigung der Gefahr und ihrer Warnzeichen?

Antwort der Verwaltung:


Zu Frage 1: Nein
Zu Frage 2: Der historische Weg über die sogenannte Hohe Düne hoch zum Hexenturm ist wegen seiner zum Teil großen Neigung (bis zu 12 % Gefälle) in „hydraulisch gebundener“ Bauweise erfolgt, um möglicher Erosion der Feindecke bei Starkregenereignissen zu begegnen. Die Überarbeitung derartiger Verschleissschichten (Wegedecken) ist sehr aufwendig, da das gesamte Wegeprofil betroffen ist.

Im Vorfeld des geplanten Neuaufbaus war zu klären, ob es sich um eine reguläre „bauliche Unterhaltung“ (ohne denkmalrechtliche Genehmigung) oder um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt. Da der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mehrere diagonal verlaufende und eine parallel geführte Entwässerungsrinnen einbauen wollte, war eine denkmalrechtliche Genehmigung dieser Maßnahme zwingend erforderlich. Leider haben Vorplanung und die denkmalrechtliche Abstimmung (die Genehmigung liegt seit März 2019 vor) einen längeren Zeitraum beansprucht.
Die Baumaßnahme wird aller Voraussicht nach in der 27. KW umgesetzt. Ergänzend wird erwähnt, dass mittels der drei Baken auf die möglichen Verkehrssicherheitsrisiken hingewiesen wurde. Diese Maßnahme wurde ergriffen, als sich herausstellte, dass die Reparatur nicht unmittelbar nach der Wegekontrolle umgesetzt werden konnte.
Zu Frage 3: Nein, es liegt nicht an fehlendem Material, Beschaffung oder längeren Ausschreibungsfristen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird die Maßnahme mit den Garten- und Landschaftsbau-Auszubildenden eigenständig ausführen.