Drucksache Nr. 15-1631/2019 N1 S1:
Versetzung eines Werbeträgers
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 20.06.2019
TOP 7.2.2.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1631/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Versetzung eines Werbeträgers
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 20.06.2019
TOP 7.2.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Werbeträger ("Litfassäule") an der Kreuzung Abelmannstr./Hildesheimer Str. an eine andere Stelle, wo der Fuß-/Radverkehr nicht behindert wird, umzusetzen.
Vor der Aufstellung ist der Bezirksrat über den geplanten Aufstellungsort zu informieren.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Verwaltung hatte bereits vor geraumer Zeit, nach einer Meldung aus der Bevölkerung, die Standortverträglichkeit der City-Light-Säule (CLS) gemäß dem Ratsauftrag der Drucksache 2250/2018 mit Polizei, Radverkehrsplanern und Straßenverkehrsbehörde geprüft. Die Verträglichkeit des Standortes wurde dabei bestätigt. Der ca. 2,40 m tiefe und 6,00 m breite Aufstellbereich zum Queren der Hildesheimer Straße ist ausreichend groß als Aufstellfläche für Fußgänger und befindet sich zwischen dem Radweg und der Fahrbahn.