Anfrage Nr. 15-1612/2019:
Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen

In den letzten Monaten hat sich eine größere Anzahl der Anwohner*innen der Straße Am Grünen Hagen über zunehmenden Schleichverkehr beschwert. Am 16. Mai hat die Verwaltung ein Konzept zur Verhinderung des Schleichverkehrs Am Grünen Hagen und – um weiteren Problemen vorzubeugen – in den benachbarten Straßen vorgestellt.
In der Bürger*innenfragestunde und auch durch spätere Reaktionen aus dem gesamten Bereich wurde deutlich, dass diese sicher wirkungsvolle Lösung als zu kompliziert angesehen wurde.

Wir fragen die Verwaltung:

Wäre zunächst eine einfachere Lösung des Problems, wie im Folgenden beschrieben, möglich?

a) Am Grünen Hagen / Einfahrt vom Sauerwinkel wird das Verkehrszeichen 267 „Verbot einer Einfahrt“ aufgestellt. An der Einfahrt von der Göttinger Chaussee wird auf das Schild „Einbahnstraße“ verzichtet, so dass die Anlieger*innen ihre Straße in beiden Richtungen (abgesehen von der Einfahrt von Am Sauerwinkel) befahren können.

b) Um den Verkehr zu verhindern, der vom Oberricklinger Tor aus über die Göttinger Chaussee die Wohnstraßen Richtung Westen als Schleichweg benutzen will, werden während der Bauphase vor den Straßen Am Grünen Hagen und Unter den Birken auf der Göttinger Chaussee Verkehrsschilder Nr. 214-20 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade-aus oder rechts“ aufgestellt.

c) Sollte sich der Schleichverkehr in West-Ost-Richtung auf die Straßen Am Wullwinkel und Am Wacholder verlagern, wird nachträglich die unter Punkt 1 beschriebene Maßnahme auch für diese Straßen umgesetzt.