Drucksache Nr. 15-1605/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Lärmschutz für Bolzplätze
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.07.2021
TOP 6.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1605/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Lärmschutz für Bolzplätze
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.07.2021
TOP 6.2.4.

In 2020 folgte die Verwaltung unserem Antrag, geeignete Lärmschutzmaßnahmen für Bolzplätze zu prüfen (15-1911/2020 N1). Sie erklärte, dass ältere Anlagen keine nachtrüstbaren Gummipuffer hätten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Bolzplätze sind in dem Sinne älter, welche neuer und eignen sich für Gummipuffer?
2. Wann werden auf allen neueren Bolzplätzen die Gummipuffer ausgetauscht sein und in welchen Abständen waren in der Vergangenheit und sind in Zukunft Erneuerungen vorgesehen?
3. Zu wann kann davon ausgegangen werden, dass auf allen älteren Bolzplötzen adäquate Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen sein werden?



Antwort:
Zu 1. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün führt keine Liste aus der hervorgeht, wann welcher Bolzplatz erbaut worden ist.
Zur Umrüstung auf Zäune mit Gummipuffern eignen sich nur neue Bolzplatzzäune. Alte Bolzplatzzäune lassen sich nicht mit neuen Puffern ausstatten (s. DS 15-1911-202).
Zu 2 und 3.
Beim Bau eines neuen Bolzplatzes werden Zäune aus Stabgittermatten verwendet und diese immer mit entsprechenden Puffern ausgestattet. Alte Zäune, insbesondere Maschendrahtzäune aber auch alte Stabgitterzaun-Modelle, lassen sich leider nicht mit den Puffern nachrüsten, sondern bleiben in der Bauweise erhalten.

Grundsätzlich sind Erneuerungen nur vorgesehen, wenn notwendige Reparaturen anstehen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Ein Zeitpunkt für eine generelle Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen kann daher nicht benannt werden.