Drucksache Nr. 15-1601/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Finanzieller Schaden durch Betreiber „Pellikaan“ beim Misburger Bad
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1601/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Finanzieller Schaden durch Betreiber „Pellikaan“ beim Misburger Bad
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017
TOP 5.2.3.

Vor dem Hintergrund der Aussage eines Verwaltungsmitarbeiters in der Bezirksratssitzung vom 10.05.2017, in der dieser sagte, dass eine Verjährung im Hinblick auf finanzielle Zahlungen an die LHH erfolgt sei, fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist die Verjährung im Falle Misburger Bad eingetreten und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?
2. Welcher finanzielle Schaden ist der LHH dadurch entstanden?
3. Welche Zahlungen erwartet die LHH von Pellikaan?

Text der Antwort

Zu 1) Die Verjährung im Hinblick auf Ansprüche aus dem Pachtvertrag gegen die Betreiberin s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG ist am 01.03.2015 eingetreten, sechs Monate nach tatsächlicher Rückerlangung des Bades am 01.09.2014. Die Verjährung richtet sich nach §§ 581, 548 Abs. 1 BGB und wird unabhängig von der Kenntnis des Schadens durch den Geschädigten ausgelöst.
Die gleichen Verjährungsregeln sind auf den mit der Betreiberin geschlossenen Beendigungsvertrag anzuwenden, ebenso auf abgetretene Ansprüche der Betreiberin gegenüber der Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH. Diese abgetretenen Ansprüche der Betreiberin gegen Pellikaan unterliegen im Innenverhältnis einer vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist, die sich mit der gesetzlichen Frist des § 634a BGB deckt. Nach der Abnahme des Hallenbads am 23.01.2008 ist sie somit am 22.01.2013 gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB abgelaufen, so dass die Ansprüche bereits vor Abschluss des Beendigungsvertrages am 27.08.2014 und somit vor Abtretung an die Landeshauptstadt der Verjährung unterlagen.

Die sechsmonatige mietrechtliche Verjährung schlägt auf Grund der besonderen Vertragsgestaltung im Rahmen des PPP-Projekts, wonach Pellikaan als Werkunternehmer in den Schutzbereich des Pachtvertrages zwischen Landeshauptstadt und Betreiber einbezogen war, auf deliktische Ansprüche gegen die Pellikaan durch. Darüber hinaus ist vorliegend die Rechtsfigur der Stoffgleichheit zu beachten, wonach deliktische Ansprüche neben (werk-)vertraglichen Ansprüchen ausgeschlossen sind, wenn der an dem Eigentum eingetretene Schaden „stoffgleich“ zu dem Mangelunwert der Werkleistungen ist. Auch aus diesem Gesichtspunkt ist die regelmäßige fünfjährige Verjährungsfrist, die erst ab Kenntnisnahme des Schadens zu laufen beginnt, ausgeschlossen. Die Verjährung trat danach zu einem Zeitpunkt ein, zu welchem die Verwaltung keine positive Kenntnis von den wesentlichen Schäden hatte.

Zu 2) Die Frage ob bzw. welcher Schaden durch die Verjährung entstanden ist, ist nur schwer zu beantworten. Lässt man die Verjährungseinrede außer Betracht, wäre Voraussetzung für die erfolgreiche Verfolgung des Anspruchs weiterhin der Nachweis der schuldhaften Pflichtverletzung bzw. der rechtswidrigen und schuldhaften Eigentumsverletzung durch den Schädiger. Beweispflichtig wäre die Landeshauptstadt. Ob und in welchem Umfang dieser Beweis geführt werden könnte, ist fraglich. Der Schaden durch die festgestellten Einwirkungen auf die Bausubstanz kann ohne konkrete Planung ebenfalls nicht präzise beziffert werden. Nach vorläufiger Einschätzung beläuft sich der Schaden einschließlich der durch Sicherungsmaßnahmen ausgelösten Folgeschäden sowie der infolge der durch die Außerbetriebnahme ausgelösten Anpassungsbedarfe an aktuelle baurechtliche Vorschriften erforderlichen Maßnahmen auf einen mehrfachen Millionenbetrag.

Zu 3) Eine verbindliche Zusage der Pellikaan, einen bestimmten Betrag an die Landeshauptstadt zu zahlen, besteht bislang nicht. Die Verhandlungen dauern an.