Anfrage Nr. 15-1600/2019:
Begrenzung von E-Ladepunkten in Tiefgaragen?

Inhalt der Drucksache:

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Begrenzung von E-Ladepunkten in Tiefgaragen?

Die Landeshauptstadt Hannover will zusammen mit enercity die Förderung von E-Mobiltität mit der entsprechenden Infrastruktur voranbringen und wo auch immer fördern. Dies war sinngemäß eine der Kernaussagen beim Bürger*innendialog am 03.06.2019 der Landeshauptstadt Hannover und enercity zur Ladeinfrastruktur und Elektromobilität im Bürgerhaus Misburg.

Im Kommentar der HAZ vom 01.06.2019, Wirtschaftsteil S. 9, Ein weiter Weg zur E-Mobilität, wird ein fast fertig gestelltes Südstädter Neubauprojekt mit fast 60 Wohnungen erwähnt, in dem viele Wohnungseigentümer gleich einen Ladepunkt für künftige Elektroautos installieren lassen wollten. Die Stadtwerke hätten aber nur Kapazitäten für drei Fahrzeuge. Drei Ladepunkte – mitten im urbansten Gebiet Niedersachsens. Dies ist erbärmlich, so der Kommentator der HAZ.

Der Bauherr der 54 Wohnungen umfassenden Wohnungsanlage in der Gr. Düwelstraße hat uns gegenüber am 03.06. bestätigt, dass sich sofort bei einer ersten Abfrage mindestens 10 Interessent*innen für Ladestationen bei ihm gemeldet hätten, seine Architekten durch enercity aber auf drei reduziert worden seien.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Trifft es zu, dass enercity und Landeshauptstadt Hannover Begrenzungen in der Anzahl der zu installierenden Ladepunkte bei Neubauvorhaben in Tiefgaragen vornehmen und wenn ja weshalb?

  2. Weshalb ist in diesem Fall bei einem so großen Interesse an E-Ladepunkten für die Tiefgarage eine Limitierung auf drei seitens enercity vorgenommen worden, obwohl es sich ausschließlich um Eigentumswohnungen in höherer Preisklasse handelt?

  3. Werden Stadtverwaltung und enercity bei Neubauvorhaben Bauträger bzw. Bauherren künftig aktiv bewerben und beraten in puncto E-Ladeinfrastruktur ohne mengenmäßige Limitierungen?