Drucksache Nr. 15-1599/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brandschutz Rathaus Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017
TOP 5.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1599/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brandschutz Rathaus Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017
TOP 5.2.2.

Vor wenigen Wochen wurde einigen Nutzern, jedoch offenbar nicht allen, seitens der Verwaltung das Brandschutzkonzept für das Rathaus Misburg vorgestellt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Nutzern wurde das Brandschutzkonzept vorgestellt und wieso wurde der Bezirksrat nicht informiert?
2. Wann wird das Brandschutzkonzept umgesetzt und welche Maßnahmen sind angedacht?
3. Welche Raumänderungen sind nach derzeitigem Stand vorgeschlagen?

Text der Antwort

Zu 1) Zu einem Termin zur Vorstellung des Entwurfs des Brandschutzkonzepts am 05.04.2017 hatte die Verwaltung alle Nutzer eingeladen, ein großer Teil war bei der Vorstellung anwesend. Herr Bezirksbürgermeister Dickneite war ebenfalls eingeladen. Der Bezirksrat wird über die Planungen im 2. Halbjahr informiert. Hierzu wird es auch eine Drucksache zur Anhörung geben.

Zu 2) Die Umsetzung des Brandschutzkonzepts soll im kommenden Jahr auf der Grundlage eines dazu noch herbeizuführenden Beschlusses beginnen. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind sämtliche Planungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen und von dieser denkmalrechtlich zu genehmigen. Wesentliche Maßnahmen nach aktuellem Stand des Konzepts sind die Ertüchtigung von Flucht- und Rettungswegen, die Abtrennung der Treppenhäuser von den Fluren, der Anbau außenliegender Fluchttreppen sowie der Einbau von Rauchabzugsanlagen und einer Brandmeldeanlage.

Zu 3) Aufgrund der Rückmeldungen der Nutzer aus dem Termin am 05.04.2017 werden derzeit Vorschläge zur Arrondierung der Nutzungsbereiche im Gebäude erarbeitet, sofern dies im Zuge der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen möglich, sinnvoll und/oder notwendig erscheint. Diese Vorschläge werden in weiteren Gesprächen mit den Nutzern erörtert und aufeinander abgestimmt in die Planung eingearbeitet.