Drucksache Nr. 15-1590/2019 S1:
Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1590/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 7.3.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, das Gutachten zur Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit der geplanten Durchwegung durch das Ihme-Zentrum zu veröffentlichen.

Sollte dies aus datenschutz- oder sonstigen rechtlichen bzw. anderen Gründen nicht möglich sein, soll eine Bekanntmachung gegenüber dem Stadtbezirksrat in nicht-öffentlicher Form erfolgen.

Entscheidung


Dem Antrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, zur Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihmezentrums und zur Bekanntmachung des Gutachtens gegenüber dem Stadtbezirksrat in nicht-öffentlicher Form, wird nicht gefolgt.

Es wird auf die Beantwortung der Drucksache 15-1608/2019, dort konkret die ersten beiden Absätze zur Ziffer 1, verwiesen.

"Einer Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt berechtigte Interessen der Landeshauptstadt Hannover entgegen. Das Gutachten bildet die Grundlage der Verhandlungsstrategie der Landeshauptstadt Hannover mit der Eigentümergemeinschaft und mit der IZ Hannover GmbH über die Realisierung eines dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Durchwegung durch das Ihmezentrum. Eine Veröffentlichung des Gutachtens wäre daher zum derzeitigen Zeitpunkt geeignet, die Verhandlungsposition der Landeshauptstadt Hannover nachhaltig zu schwächen. Daher ist das Gutachten bis zum Abschluss der Verhandlungen über die vertragliche Gestaltung der Durchwegung im Ihmezentrum vertraulich zu behandeln.

Darüber hinaus enthält das Gutachten Angaben zu vermögensrechtlichen Verhältnissen der Teileigentümer des Ihmezentrums Hannover. Da zumindest einige Teileigentümer namentlich bekannt sind und sich die Angaben zu den vermögensrechtlichen Verhältnissen somit bestimmten natürlichen Personen zuordnen lassen, handelt es sich mittelbar um personenbezogene Daten.

Eine Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens bedürfte daher möglicherweise einer Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 7 DSGVO."

Die dort getroffenen Aussagen stehen einer Veröffentlichung des Gutachtens weiterhin und dauerhaft im Wege. Ferner wird ausgeführt, dass einer Vorlage des Rechtsgutachtens in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer von der Verwaltung nicht zugestimmt wird, weil den Bezirksräten nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften, anders als dem Rat, kein Recht zur Akteneinsicht zusteht. Über die wesentlichen Inhalte des Rechtsgutachtens hat die Verwaltung den Bezirksrat bereits in der Drucksache 15-1608/2019 informiert. Über den aktuellen Sachstand der Gespräche zwischen der Verwaltung und der IZ Hannover GmbH wurde in der Sitzung des AAGBOB vom 12.09.2019 berichtet. Seitdem haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.