Drucksache Nr. 15-1584/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Wohnungslosigkeit bei unter 25-Jährigen
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 05.07.2012
TOP 6.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1584/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Wohnungslosigkeit bei unter 25-Jährigen
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 05.07.2012
TOP 6.4.1.

Wohnungslosigkeit bei unter 25-Jährigen

Nach Angaben der Verwaltung gibt es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel 55 Wohnungen, in denen 137 nicht sesshafte Menschen untergebracht sind.
Nach Aussagen entsprechender Einrichtungen sei die Wohnungslosigkeit in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen spürbar angestiegen, was als direkte Folge der Verschärfung der Sanktionsregelungen für diese Altersgruppe im SGB II („Hartz IV) anzusehen sei.
Sogenanntes normwidriges Verhalten von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen wird mit Sanktionen geahndet. Dabei gelten für die unter 25-Jährige besonders scharfe Regelungen. Bei einer Pflichtverletzung wird ihnen die Regelleistung für maximal drei Monate ganz gestrichen. Im Wiederholungsfall werden auch Miet-und Heizkosten nicht mehr übernommen.
Einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung aus dem Jahr 2009 zufolge, werden Arbeitslose unter 25 Jahren gut drei Mal so häufig sanktioniert wie 25-Jährige und ältere.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele der 137 genannten nicht sesshaften Personen die der Verwaltung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bekannt sind, sind unter
25 Jahre alt bzw. waren zu dem Zeitpunkt unter 25 Jahre alt, als sie nichtsesshaft wurden.
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse aus dem Kreis der benannten
Personengruppe über Fälle vor, in denen die Sanktionen durch
Leistungskürzungen und durch Sperrzeit zu Mietschulden und in Folge zu Wohnungslosigkeit führten?
3. Gibt es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel spezielle Übernachtungs- und
Übergangswohneinrichtungen die sich speziell an die Personengruppe der unter 25-Jährigen richtet?

Antwort der Verwaltung:
Zu 1:
Bei den benannten Personen handelt es sich fast ausschließlich um Familien zu denen auch Kinder gehören. Alleinstehende Personen, die unter 25 Jahre alt sind bzw. dort zu einem Zeitpunkt untergebracht wurden als sie noch unter 25 Jahre waren, gibt es dort nicht.
Zu 2:
Der Verwaltung sind konkrete Fälle nicht bekannt.
Zu 3:
Von Seiten der Verwaltung gibt es keine speziellen Übernachtungs- und Übergangswohneinrichtungen, die sich speziell an die Personengruppe der unter 25-Jährigen richtet. Dies gilt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel ebenso wie für den Rest des Stadtgebietes.