Drucksache Nr. 15-1574/2019:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1574/2019
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1877 - Errichtung eines Autohauses für Neu- und Gebrauchtwagenverkauf sowie Ersatzteilhandel, Werkstatt und Parkhaus - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hannover.

Begründung des Antrages

Das Vorhabengrundstück zur Errichtung eines Autohauses, das über die Hildesheimer Straße erschlossen wird, ist eine Gewerbebrache und derzeit unbebaut und geräumt. Die Volkswagen Group Real Estate GmbH & Co. KG hat das Grundstück erworben und beabsichtigt ein Ausstellungsgebäude für den großflächigen Kfz-Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen, Kfz-Zubehör sowie Räder und Reifen sowie ein Werkstattbetrieb und eine Großgarage mit 3 Ebenen befristet auf 15 Jahre zu errichten.

Das Plangebiet ist von Norden, Süden und Osten von gewerblichen Nutzungen umgeben. Westlich der Hildesheimer Straße dominiert eine gemischte Nutzung aus Handel, Wohnen, Tankstelle, Sportanlagen und Kleingärten. Nach derzeit geltenden Planungsrecht sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hannover ausgeschlossen. Die beabsichtige Steuerung von Einzelhandelsstandorten wird allerdings bei dem geplanten Neu- und Gebrauchtwagenverkauf aufgrund der Atypik nicht beeinträchtigt, so dass mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1877 die Voraussetzungen für den Handel mit Fahrzeugen geschaffen werden sollen.

Mit Antrag vom 21. Februar 2019 hat die Volkswagen Group Real Estate GmbH & Co. KG die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird voraussichtlich am 13. Juni 2019 vom Verwaltungsausschuss beschlossen (DS Nr. 679/2019).

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 22.05.2019