Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Husmann
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Gernot Husmann die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Husmann hat mit Schreiben vom 09.07.2013 schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat zum 01.08.2013 niederlegt. Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / 23.07.2013