Drucksache Nr. 15-1550/2013:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Husmann

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
 
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15-1550/2013
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Husmann

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Gernot Husmann die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Husmann hat mit Schreiben vom 09.07.2013 schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat zum 01.08.2013 niederlegt. Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10 
Hannover / 23.07.2013