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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau
Ute Krüger-Pöppelwiehe die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Ute Krüger-Pöppelwiehe hat mit Schreiben vom 20.05.2019 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat zum 24.05.2019 niederlegt.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.07
Hannover / 04.06.2019