Antrag Nr. 15-1530/2010:
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. 1160/2010 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. 1160/2010 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung ergänzt bzw. ändert die Drucksache um die folgenden für den Stadtbezirk Ricklingen relevanten Punkte:

1. der Entwicklungsbereich mittlere Göttinger Chaussee wird südlich des Ricklinger Kreisels (neues E-Center) als C-Zentrum ausgewiesen,
2. der WP-Eberhard-Eggers-Platz wird als E-Zentrum definiert,
3. das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Schollweg wird als E-Zentrum definiert,
4. für die Lebensmittelnahversorgung Bornums wird ein Entwicklungsziel definiert, da der Sonderstandort Bornumer Straße lediglich noch Bestandsschutz besitzt,
5. die Verwaltung bekennt sich im Punkt 3.4. “Erhalt / Ausbau kurzer Wege bzw. Verkürzung der Wege) nachdrücklich zum Ziel der fußläufigen Erreichbarkeit von Nahversorgungsmöglichkeiten innerhalb von 500 m.

Begründung

Die Änderungen sind notwendig, um den aktuellen Stand der Einzelhandelsversorgung darzustellen und eventuellen zukünftigen negativen Entwicklungen (Versorgungslücken) entgegenzuwirken.