Drucksache Nr. 15-1515/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ordnungsdienst in den Stadtbezirken
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 12.06.2019 - TOP 5.2.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1515/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ordnungsdienst in den Stadtbezirken
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 12.06.2019 - TOP 5.2.6.

Bei Einführung des städtischen Ordnungsdienstes wurde versprochen, dass dieser unabhängig von anlassbezogenen Einsätzen auch dauerhaft sichtbare Präsenz in den Stadtbezirken zeigt und regelmäßig Streife gehen soll. Hiervon ist allerdings nichts zu spüren.Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie oft und zu welchen Tageszeiten war der Ordnungsdienst in unserem Stadtbezirk unterwegs und welchen Anlass gab es jeweils?
2. Welche Ordnungswidrigkeiten konnte der Ordnungsdienst jeweils feststellen?
3. Wurden Bußgelder verhängt, wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes waren im letzten Vierteljahr an zwölf Tagen in dem Bezirk unterwegs. Die Bestreifung des Gebietes erfolgte in der Frühschicht (07:00 h – 15:00 h), überwiegend aber in der Spätschicht (13.00 h – 21.45 h). Bei den Streifengängen handelte es sich um Routinekontrollen und um anlassbezogene Kontrollen aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung, denen schnellstmöglich nachgegangen wurde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei den Kontrollen hat man sich vor allem auf die Einhaltung der Spielplatzsatzung auf den Spielplätzen, Ruhestörung/Lärmbelästigung, Verhalten der Hundebesitzer*innen und unerlaubtes Grillen konzentriert. Außerdem wurden falsch abgestellte Kraftfahrzeuge festgestellt und verwarnt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bei Parkverstößen wurden Bußgeldanzeigen aufgenommen. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Bei anderen Verstöße (insb. Anleinpflicht, Grillen) wurden die Personen mündlich verwarnt.