Anfrage Nr. 15-1513/2017:
Planungen Fahrradstraße im Neubaugebiet Kronsberg Süd

Inhalt der Drucksache:

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Planungen Fahrradstraße im Neubaugebiet Kronsberg Süd

Im geplanten Baugebiet Kronsberg Süd ist vorgesehen, eine Fahrradstraße als Fortsetzung der bisherigen Fahrradstraße im Wohngebiet Kronsberg zu bauen. Die Verwendung von holperigem Kleinpflaster an den Rändern (wie auf der bestehenden Fahrradstraße) ist für Radverkehr, wenn er hier zum Beispiel Autos ausweichen will oder muss, jedoch völlig ungeeignet und keineswegs ein „Vorzug“. Das gilt auch für die an mehreren Stellen quer über die Straße, quasi als breite ‚Fußgängerfurten‘ verlaufenden, gepflasterten Unterbrechungen. Hier werden Radfahrer*innen heftig durchgerüttelt. Auf diese Art kombinierte Fahrbahndecken sind besonders auch für Fahrräder mit (Kinder-)Anhängern und Lastenräder problematisch. Diese Gestaltung sollte sich nicht in Kronsberg Süd fortsetzen, sie ist ungeeignet. Entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen müssen Radwege einen geringen Rollwiderstand, eine hohen Griffigkeit und eine Ebenheit aufweisen, die den für den Neubau von Landstraßen geltenden Richtwerten entspricht.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Gestaltungsvorschriften gelten in Hannover zum Bau von Fahrradstraßen allgemein?
2. Werden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bei der geplanten Fahrradstraße im Bereich Kronsberg Süd berücksichtigt - besonders in Bezug auf Rollwiderstand und Griffigkeit?
3. Sind für die geplante Fahrradstraße im Bereich Kronsberg Süd eine Bevorrechtigung gegenüber einmündende Straßen und Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen vorgesehen?