Drucksache Nr. 15-1506/2020 S1:
Bremsschwelle und Tempo 30 für den Kötnerholzweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 5.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1506/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Bremsschwelle und Tempo 30 für den Kötnerholzweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 5.3.4.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, auf dem Kötnerholzweg auf Höhe des Schmuckplatzes eine bauliche Erhebung, eine sogenannte Bremsschwelle zur Reduktion der Geschwindigkeit des Autoverkehrs zu errichten. Dabei ist zu beachten, dass Fahrradfahrer*innen durch die Bremsschwelle nicht behindert werden.

Außerdem wird die Verwaltung der Landeshauptstadt damit beauftragt, eine Tempo-30-Zone für den Kötnerholzweg auszuweisen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Der Anordnung einer Temporeduzierung sind in der Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt. Das gilt insb., wenn in dem beantragten Bereich – wie im Kötnerholzweg - keine besonders schützenswerten und sensiblen Einrichtungen, wie Grundschulen, Kindertagesstätten oder Altenheime vorhanden sind.

Deshalb könnte dort eine Geschwindigkeitsreduzierung nur dann rechtmäßig angeordnet werden, wenn die besonderen Umstände der Örtlichkeit dieses zwingend erforderlich machen würden.

Solche Hinweise liegen für den Kötnerholzweg jedoch nicht vor.

Durch die seit 2015 geänderte Aufteilung des Straßenraumes (Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrende) ist der Bereich der Fahrgasse für den Kfz-Verkehr deutlich verengt worden, so dass das Geschwindigkeitsniveau signifikant reduziert wurde.

Mit den ebenfalls neu geschaffenen Querungsstellen (Fußgängerschutzinsel nördlich Weckenstraße und lichtsignalgeregelter Übergang südlich Velberstraße) stehen gesicherte Querungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Unfalllagebild ist erfreulicherweise unauffällig.

Die Velberstraße ist bereits Bestandteil einer Tempo 30-Zone.

Der Einbau von Bremsschwellen in bebauten Bereichen erfolgt grundsätzlich nicht, weil die bei dem Überfahren der Schwellen durch Kraftfahrzeuge entstehende Lärmbelästigung für die Wohnanlieger*innen nicht zumutbar wäre.