Antrag Nr. 15-1505/2020:
Prüfung alternativer Standorte Hochbahnsteig Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Prüfung alternativer Standorte Hochbahnsteig Limmerstraße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wirkt auf die für den öffentlichen Nahverkehr zuständige Region Hannover ein, die Standorte der Hochbahnsteige auf der Limmerstraße neu zu prüfen. Die Vor- und Nachteile aus verkehrlicher, brandschutzrechtlicher und städtebaulicher Sicht sind der bisherigen Planung gegenüber zu stellen. In die Gegenüberstellung sind die seit der Planung entstandenen neuen Voraussetzungen aufzunehmen, unter anderem:

a) Bauvorhaben Limmerstraße/Spinnereistraße/Elisenstraße (sogenannter Grüner Hügel),

b) gestiegene Anforderungen von Standards der Barrierefreiheit


(Regelbreite Mittelhochbahnsteige 6 Meter),

c) erforderliche Polizei-, Rettungs- und Fluchtwege und Zufahrten nach Brandschutzrecht.


Als Alternative für die bislang von der Region geplanten Örtlichkeiten sind folgende Standorte auf ihre Vor- und Nachteile hin zu prüfen:

1. Standort Limmerstraße 15-17 (Höhe sogenannte Toblerone Häuser)

2. Standort zwischen Limmerstraße und Spinnereistraße (Höhe sogenannter Grüner Hügel)

3. Standort Limmerstraße 72-84 (zwischen Ende Fußgängerzone und Ungerstraße)

Begründung


Mit der Drucksache „Stadtbahnstrecke D-West - Standortentscheidung für den Hochbahnsteig Leinaustraße in der Limmerstraße“ (1297/2017) aus dem Jahr 2017 wurde ausdrücklich nur eine Standortweiterverfolgung und keine Standortentscheidung beschlossen.

Dieser Sachverhalt ergibt sich aus einer Antwort der Kommunalaufsicht vom 27.3.2018 auf die Anfrage des Bezirksratsmitgliedes Dr. Daniel Gardemin (Bündnis90/Die Grünen):

„Die Landeshauptstadt Hannover hat in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nur um das Verfahren der Standortweiterverfolgung gehandelt hat. Die Entscheidung über die endgültigen Standortfestlegungen steht noch aus. Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer wird sowohl zum vorgesehenen Standort Leinaustraße als auch zu den vorgesehenen Standorten Ungerstraße und Am Küchengarten angehört werden, sobald planfeststellungsreife Planungen vorliegen.“

Da sich die bauliche Situation in der Limmerstraße sowie die Anforderungen an die Ausführung von Hochbahnsteigen seit 2017 neu darstellt und in Zukunft zusätzlich maßgeblich verändert, bedarf es einer alternativen Standortabwägung. Damit soll der Gefahr einer Fehlplanung für Baumaßnahmen, die über viele Jahrzehnte Bestand haben werden, entgegengewirkt werden.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass keineswegs der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinie als solcher infrage gestellt werden soll, sondern lediglich eine insbesondere auf die Erreichbarkeit und die Qualität der Barrierefreiheit ausgerichtete Planungsalternative erwartet wird.

Die genannten alternativen Standorte berücksichtigen die Maßgabe der Stadt Hannover, die Barrierefreiheit durch eine Erweiterung der Mindestbreiten für Mittelbahnsteige von 4 Meter auf 6 Meter zu erweitern (geplante Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Nahverkehrsplan 2020). Insbesondere die Planungsvarianten für die bereits derzeit hoch frequentierten Bahnsteige „Küchengarten“ und „Leinaustraße“ haben hohe bis sehr hohe Fahrgastzahlen zu berücksichtigen.

Zudem steigen die Fahrgastzahlen perspektivisch durch das in Planung befindliche Bauvorhaben am Beginn der Limmerstraße (sogenannter Grüner Hügel) sowie durch die Ertüchtigung von Büro- und Gewerbe- und Eizelhandelsflächen im Ihmezentrum. Vor dem Hintergrund der neu entstehenden Zentralität der Starßenfläche zwischen Limmerstraße und Spinnereistraße bekommt diese Planungsvariante eine neue Qualität.

Zudem scheinen sich in der Feinplanung bereits geschilderte Bedenken zu Polizei-, Rettungs- und Fluchtwegen und zu Zufahrten nach Brandschutzrecht zu bestätigen. Hier ist unbedingt vor der bevorstehenden Standortentscheidung eine rechtssichere Auskunft der zuständigen Planungsbehörden zu den bisher ins Auge gefassten Standorten vorzulegen, da bereits bei einem nicht umsetzbarem Standort die beiden anderen Standorte grundsätzlich in Frage stellen würden.