Drucksache Nr. 15-1502/2013 S1:
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: B-Plan-Änderung Bunker Kückstraße/Grabenweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.06.2013
TOP 8.5.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1502/2013 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung

Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: B-Plan-Änderung Bunker Kückstraße/Grabenweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.06.2013
TOP 8.5.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, im B-Plan für den Bunker Kückstraße Ecke Grabenweg eine textliche Veränderung vorzunehmen, damit im Sinne der Baunutzungsordnung von 1990 eine unbefristete Nutzung des Bunkers durch Vereine ermöglicht wird.

Entscheidung

Die Verwaltung kann wegen fehlender angemessener Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB und der BauNVO dem Rat die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 921, 1. Änderung nicht vorschlagen.
Um dennoch dem Anliegen des Bezirksrates und des Vereins nachzukommen, strebt sie folgende Lösung an:
Der Verein beantragt eine Befreiung für die derzeitige Nutzung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 921, 1. Änderung (Fläche für den Gemeinbedarf, Schutzbau), weil der Bund die Bunkernutzung aufgegeben hat und auch nicht wieder aufnehmen wird. Da eine Befreiung sich nur auf die Nutzungen des Karnevalsvereins bezieht, müsste für eine spätere Umnutzung eine neue Baugenehmigung erteilt werden. Dadurch ist gesichert, dass keine unerwünschte Nutzungsentwicklung eintritt.
Falls der Verein das Grundstück von der Stadt erwirbt, ist beabsichtigt, im Kaufvertrag eine Regelung zu treffen, dass das Grundstück an die Stadt zurückfällt, falls sich der Verein auflösen sollte oder das Grundstück nicht mehr gemäß der Baugenehmigung (Befreiung) nutzt. Dies wäre eine zusätzliche Sicherung gegen unerwünschte städtebauliche Entwicklungen.
Die Verwaltung wird den Bezirksrat über den weiteren Verlauf informieren.