Drucksache Nr. 15-1501/2013 S1:
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kompostanlage Seelhorst Grävemeyerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.06.2013
TOP 8.5.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1501/2013 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung

Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kompostanlage Seelhorst Grävemeyerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.06.2013
TOP 8.5.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe der von der Seelhorster Kompostanlage Grävemeyerstraße ausgehenden Geruchsimmissionen festzustellen und zu prüfen, ob die Anlage "noch" ordnungsgemäß betrieben wird. Ferner wird die Verwaltung gebeten Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die erheblichen Geruchsbelästigungen zukünftig vermieden werden können.

Entscheidung
Dem Vorschlag des Stadtbezirkrates kann nicht gefolgt werden.

Auf dem Kompostplatz Seelhorst werden ausschließlich Garten- und Grünschnittabfälle zu hochwertigem Fertigkompost verarbeitet. In der Zeit vom 04.-10.06.2013 wurden fertig verrottete Kompostmieten abgesiebt. Dabei kann es zu einer erdigen waldbodenartigen Geruchsemission kommen.

Das Geruchsgutachten für den Kompostplatz Seelhorst hat einen Immissionsgrenzwert von 0,046 ergeben. Zulässig ist ein Immissionsgrenzwert von 0,10. Wünschenswert ist es, wenn bei auftretenden Gerüchen im Bereich des Kompostplatzes Seelhorst die Friedhofs- verwaltung umgehend informiert wird, damit dann zeitnah der Geruchsursache nachgegangen werden kann und wenn möglich abgestellt werden kann. In 2013 hat es hierzu lediglich einen Anruf gegeben.