Anfrage Nr. 15-1499/2020:
Erreichbarkeit der geplanten Stadtbahnhaltestellen Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Erreichbarkeit der geplanten Stadtbahnhaltestellen Limmerstraße

1.)
Welche Höchstentfernung des Wohnortes von der nächstgelegenen Stadtbahnhaltestelle darf aus Sicht der Stadt Hannover vernünftiger Weise nicht überschritten werden bzw. an welche rechtlichen Vorgaben sind Stadt und Region gebunden?

2.)
Wie viele Menschen aus welchen Straßen in Linden-Nord und Linden-Mitte haben in Zukunft einen weiteren Fußweg als 500 Meter zu der wohnortnächsten der geplanten Stadtbahnhaltestellen der Linie 10 auf der Limmerstraße zurückzulegen, ohne gleichzeitig eine Stadtbahnhaltestelle einer anderen Linie erreichen zu können bzw. wie viele von diesen können alternativ nicht einmal eine Bushaltestelle in 500 Metern Fußweg-Entfernung erreichen?

3.)
In welcher Größenordnung verändern sich durch das geplante Bauvorhaben am Beginn der Limmerstraße (im Bereich des sogenannten Grünen Hügels) und bei einer Vollauslastung aller Büro- und Gewerbe- und Einzelhandelsflächen im Ihmezentrum die perspektivischen Fahrgastzahlen an der Haltestelle Küchengarten?