Anfrage Nr. 15-1480/2022:
Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen: Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung 15-1032/2022 F1 und 15-1013/2022 F1

Inhalt der Drucksache:

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Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen: Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung 15-1032/2022 F1 und 15-1013/2022 F1

Bei der Beantwortung der Anfragen haben sich Ungereimtheiten ergeben. Im Wesentlichen ist zu klären, wie die getroffenen Aussagen zustande gekommen sind.

Verwaltungsantwort: „Das Geschäftszentrum im historischen Ortskern […] um dort für einen überschaubaren Zeitraum etwas zu erledigen. Dies ist ein gebotener Anlass, hier eine Lademöglichkeit zu schaffen.“

  1. Wir fragen die Verwaltung:

Warum sind die Zeiträume des Aufenthaltes nicht ermittelt worden? Was bedeutet überschaubarer Zeitraum in Minuten? Das Aufladen ist auf 2,5 Stunden begrenzt. Die Verweilzeiten in den Geschäften im Ortskern von links nach rechts betragen:

Reinigung, Abholen-Bringen, 3-5 Minuten
Zeitschriften, Lotto, Tabakwaren, 3-5 Minuten
Blumengeschäft, 5-10 Minuten
NP-Diskounter, 15-25 Minuten
Bäckerei, 5 Minuten
Banken, nur mit Automatenservice, 5 Minuten
Apotheke, Beratung und Einkauf, 5-10 Minuten
Fußpflege und Kosmetik im Schnitt, 35 Minuten
Café/Bistro, im Schnitt 54 Minuten
Vinothek Einkauf und Beratung, 5-7 Minuten
Bestattungsunternehmen nur nach Bedarf.

Wer soll für die sehr kurzen Zeiträume das E-KFZ laden, selbst beim Besuch mehrerer Geschäfte?

Verwaltungsantwort: „Bei der Prüfung, an welchem Standort ein Ladebedarf erfüllt werden kann, werden in einem Umkreis von 500 m […]. Dies führte nicht zum Erfolg.“

  1. Wir fragen die Verwaltung:

Ist geprüft worden ob in den abgesperrten Parkbuchten der Hauptstraße in ca. 250 m Entfernung die Möglichkeit der Einrichtung erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht und welche städtischen Stellen waren beteiligt?

Hier gibt es zwei Gastronomiebetriebe, zwei Friseure, zwei Zahnärzte, eine Anwaltskanzlei und im Verlauf weitere Betriebe.

Verwaltungsantwort: „Eine DC-Schnellladestation wäre nicht nur die Lösung für den örtlichen Bedarf, sondern zugleich für einen größeren Einzugsbereich. Sie würde auch von weiter entfernt wohnenden Autofahrer*innen genutzt, die sich während der oft nur 20 bis 30 Minuten dauernden Ladezeit im Fahrzeug aufhielten.“

Und weiter: „Eine DC-Schnellladestation wäre nicht nur die Lösung für den örtlichen Bedarf, sondern zugleich für einen größeren Einzugsbereich. Sie diente somit an einer Stelle wie dieser keineswegs der Verbesserung der Infrastruktur […].“

Die Realität sieht anders aus. Tatsächlich werden die Ladesäulen von Personen genutzt, die NICHT im Ortskern verbleiben. Die wenigen bisherigen Nutzer haben fast immer das E-KFZ angeschlossen und sich entfernt.

  1. Wir fragen die Verwaltung:

Welche Überlegungen hat die Verwaltung angestellt, um den Verlust von zwei Kurzzeitparkplätze (das sind 50%, die Hälfte) für nicht E-KFZ zu kompensieren und warum wurden die ansässigen Geschäftsinhaber (Bürger und Gewerbesteuerzahler) nicht zu der Anlage befragt? Bürgerbeteiligung nur wo es passt?