Drucksache Nr. 15-1479/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentliche WCs im Stadtgebiet
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 07.09.2023
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1479/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentliche WCs im Stadtgebiet
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 07.09.2023
TOP 9.1.1.

Öffentliche WCs in Städten sind wichtig, da sie grundlegende Bedürfnisse decken, Hygiene und Gesundheit fördern, Inklusion ermöglichen, den Tourismus und die Wirtschaft unterstützen sowie die Lebensqualität verbessern.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele öffentliche WCs gibt es im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und wo befinden sich diese?

2. Sind alle öffentlichen WCs im Stadtbezirk behindertengerecht und mit einem Wickeltisch ausgestattet?

3. Wie oft werden die WCs gereinigt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1. Im benannten Bezirk gibt es eine Toilettenanlage. Diese befindet sich am Davenstedter Markt, genauer am Wegsfeld. Sie ist im Sommer von 8 bis 19 Uhr und im Winter von 9 bis 18 Uhr für jedermann geöffnet. Auch ist sie behindertengerecht und kann so außerhalb der genannten Öffnungszeiten mit dem sogenannten CBF-Schlüssel aufgesperrt werden. Dieser ist bei den Bürgerämtern der LHH gegen eine Gebühr von 26,90 EUR und unter Vorlage des Berechtigungsausweises erhältlich.

Zu 2. Die allermeisten der über 50 WC-Anlagen der LHH sind behindertengerecht nutzbar. Ausnahmen bilden zum Beispiel jene WCs, welche nur per Roll-/Treppe erreichbar sind. Aus Gründen des Vandalismus oder des vorhandenen, mangelnden Platzes sind etwa 20 der Anlagen nicht mit Wickeltischen ausgestattet.



Häufig sind diese Tische unbrauchbar, da sie zum Drogenkonsum, trotz Reinigung als Aschenbecher und Getränkeablage genutzt oder mit sonstigen Verunreinigungen kontaminiert werden. Ebenso werden sie unter Gewalteinwirkung ausgehebelt und abgerissen.

Zu 3. Jede Anlage wird mindestens zweimal täglich protokolliert gereinigt. Anlagen, die besonderer Besucher*innenfrequenz unterliegen, werden dreimal täglich gereinigt.