Drucksache Nr. 15-1479/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stand der Dinge Gerüst Schwarzer Bär
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.06.2021
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1479/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stand der Dinge Gerüst Schwarzer Bär
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.06.2021
TOP 7.2.1.

Das Gerüst vor dem Haus Schwarzer Bär 7 geht bald ins 10. Jahr. [1] Außer in schöner Regelmäßigkeit wechselnden Werbeplakaten erkennt man keine Änderung.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung eingeleitet, die Situation hinsichtlich der Arbeiten, denen das Gerüst zugrunde liegt, zu klären und wie sieht diese Klärung aus?

2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer Ersatzvornahme zur Sicherstellung der


Bewohnbarkeit des Hauses als zielführend, dass das Gerüst bald entfernt werden kann?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt wird das Gerüst voraussichtlich noch an dieser Stelle notwendig sein?

[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2047-2015

Antwort der Verwaltung


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage insgesamt wie folgt:

Das erste Schutzgerüst ist im Frühjahr 2013 im Wege der Ersatzvornahme durch die LHH aufgestellt worden zur Abwendung unmittelbarer Gefahren durch herabfallende Fassadenbauteile. Die nachfolgenden denkmalrechtlichen Anordnungen zur Instandsetzung des Baudenkmals sind regelmäßig durch Klagen des Eigentümers vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht angefochten worden.
In allen Fällen ist das Vorgehen der LHH durch die Verwaltungsgerichte bestätigt worden.




Zwischenzeitlich ist durch das Amtsgericht ein Zwangsverwalter für das Gebäude Schwarzer Bär 7 bestellt worden, an den seitdem die denkmalrechtlichen Anordnungen adressiert wurden. Der Zwangsverwalter hat ein qualifiziertes Ingenieurbüro beauftragt, so dass die zwingend notwendigen baulichen Maßnahmen fachgerecht geplant, ausgeschrieben, beauftragt und auch schon weitgehend umgesetzt werden konnten. Auch gegen die Bestellung des Zwangsverwalters hatte der Eigentümer jedoch Klage beim Amtsgericht eingelegt. Bis zur Entscheidung und Abweisung auch dieser Klage war der Zwangsverwalter daher an der weiteren Umsetzung der Anordnungen zunächst gehindert, so dass für konkrete Maßnahmen in dem Zwischenzeitraum wieder das Mittel der Ersatzvornahme durch die LHH eingesetzt werden musste. Dennoch haben die vielfachen Klageverfahren die Arbeiten sehr behindert und zeitlich erheblich verzögert. Das durch den Befall mit Hausschwamm forcierte Schadensbild betrifft den Dachstuhl sowie angrenzende Decken und Wände. Auch die unabweisbar notwendigen Arbeiten gestalteten sich daher sehr komplex und aufwändig, zusätzlich erschwert durch Lieferengpässe für Baumaterial. Sowohl die im Rahmen der Zwangsverwaltung beauftragten Bauleistungen, als auch die Maßnahmen der Ersatzvornahme sind aus rechtlichen Gründen auf die Arbeiten beschränkt, die im Sinne der Gefahrenabwehr für Passanten und Bewohner, sowie für den Erhalt des Baudenkmals notwendig sind. Auch vor dem Hintergrund dieser Einschränkung stehen noch umfangreiche Arbeiten aus. Für die zweite Jahreshälfte 2021 sind noch abschließende Arbeiten am Dachstuhl, an der obersten Geschossdecke und am Traufgesims sowie wichtige Sicherungsarbeiten an der Straßenfassade geplant, so dass unter Vorbehalt für die erste Jahreshälfte 2022 der Rückbau des Bau- und Schutzgerüstes erwartet wird.