Anfrage Nr. 15-1479/2011:
Wegereinigung Hudeplan

Inhalt der Drucksache:

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Wegereinigung Hudeplan

Der Gehwegbereich des Fußweges vor den Häusern Hudeplan 28-24 bis zur Fußwegeinmündung Richtung Im Dorfe befindet sich in dem Bereich, der rückwärtig an die Bebauung Im Dorfe angrenzt, schon seit längerer Zeit in einem äußerst unschönen Zustand, der sich durch üppige Spontanvegation und zunehmende Verunreinigung auszeichnet. Diese Situation stellt vor allem im Einmündungsbereich auch für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ein nicht geringes Problem dar. Denn rückwärtig angrenzend an die Reihenhausbebauung Im Dorfe befindet sich - extra eingezäunt und verschlossen - ein kleines quadratisches Grundstück mit besonders wild wuchernden Bäumen und Sträuchern. Diese behindern im Kurvenbereich die Sicht und gefährden somit Radfahrer und Fußgänger.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist das beschriebene eingezäunte Grundstück in öffentlichem oder privatem Eigentum?
2. Wer ist für die Reinigung der Fußwege im beschriebenen Bereich des Hudeplans zuständig?
3. Wird – falls Private zuständig sind - die Verwaltung diese noch einmal auf ihre Reinigungspflicht hinweisen oder – falls sie selbst zuständig ist – den Missstand zeitnah beheben?