Antrag Nr. 15-1475/2015:
Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt eine Satzungsänderung als Beschlussvorlage zu unterbreiten, wonach bei Straßenausbau für Mehrfachanlieger Beitragsreduzierungen ermöglicht werden.

Begründung

Mit dem Programm Grundsanierungen im Bestand werden in die Jahre gekommene Straßen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der LHH erhebt diese dafür Beiträge der angrenzenden Grundstückeigentümer. Die Ermittlung der Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach der Größe des Grundstücks und seiner Ausnutzung. Hiervon betroffen sind auch Eigentümer von Eckgrundstücken. Nach der Straßenausbaubeitragssatzung ist in diesem Fall für alle angrenzenden Straßen der volle Beitrag fällig. Im Stadtbezirk Vahrenwald-List wird ein Grundstück sogar von drei Straßenerneuerung tangiert. Hier wäre also für drei Straßen der volle Beitrag fällig.
In der Erschließungsbeitragssatzung, welche nur die Neuanlage von Straßen gilt, gibt es in § 6 (12) eine Regelung, wonach für Eckgrundstücke lediglich 2/3 der Grundstücksfläche für die Beitragermittlung herangezogen werden. Dies sollte auch für den Straßenausbau gelten.