Anfrage Nr. 15-1461/2018:
Klimafest/autofreier Sonntag

Inhalt der Drucksache:

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Klimafest/autofreier Sonntag

Am 03. Juni 2018 fand das Klimafest/ der autofreie Sonntag statt. Entgegen der Regelung in den letzten Jahren war es in diesem Jahr erstmals auch Anwohnerinnen und Anwohnern nicht möglich, in bzw. aus dem gesperrten Bereich zu fahren (siehe https://www.hannover.de/content/download/714503/17956763/file/Verkehrsinfo_Autofreier+Sonntag.pdf). In dem Dokument sind als zur Ein- bzw. Ausfahrt berechtigt, neben Polizei, Rettungsdiensten etc., „sonstige Personen mit Durchfahrtsgenehmigungen“ aufgeführt.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Sperrung der Innenstadt und wer ist Antragsteller bzw. Genehmigungsbehörde für die Sperrung?

2) Wie wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber informiert, dass sie ihr Grundstück am 03. Juni 2018 nicht mit ihrem Kraftwagen verlassen dürfen bzw. erreichen können und wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind innerhalb der vorgenommenen Sperrung gemeldet?

3) Wer sind „sonstige Personen mit Durchfahrtsgenehmigungen“, wo beantragt bzw. erhält man eine solche Durchfahrtsgenehmigung und wie viele solcher Genehmigungen wurden in diesem Jahr ausgestellt?