Anfrage Nr. 15-1449/2019:
Bauvorhaben Krugstraße/Herzogsborn

Inhalt der Drucksache:

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Bauvorhaben Krugstraße/Herzogsborn

In der Bezirksratssitzung am 16. Mai 2019 im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt stellte ein Einwohner im Rahmen der Fragestunde bezüglich des Bauvorhabens im Bereich Krugstraße / Herzogsborn in Ahlem einige Fragen. Die Antworten der Verwaltung fielen meines Erachtens nicht befriedigend aus. Besonders unklar blieb die Beantwortung der Frage nach der 30%-Quote der Wohneinheiten für Geringverdienerinnen und Geringverdiener.

Dazu frage ich die Verwaltung:


1. In wessen Eigentum gehen die Wohneinheiten nach Abschluss des Bauvorhabens über?

2. Handelt es sich bei den Wohneinheiten um Miet- oder Eigentumswohnungen?

3. Warum hat die Landeshauptstadt Hannover für dieses Bauvorhaben auf die Durchsetzung der üblichen 30%-Klausel für geförderten Wohnraum verzichtet?