Antrag Nr. 15-1438/2017:
Straßenausbaubeitrag außer Kraft setzen

Inhalt der Drucksache:

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Straßenausbaubeitrag außer Kraft setzen

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hannover außer Kraft zu setzen und die durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (§ 6 NKAG) gegebene Möglichkeit zur Beitragserhebung nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Freien Demokraten fordern zukünftig auf die Inanspruchnahme von Anliegerbeiträgen zu verzichten und die notwendige Finanzierung über anderweitige Steuern und Abgaben wie zum Beispiel Grundsteuern und Erschließungskosten sicherzustellen.

Begründung


1. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge zu erheben, die ihnen durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. So können sie für ihre Straßen Straßenausbaubeiträge erheben. Von dieser Möglichkeit machen nach einer Umfrage des NDR jedoch nur 2/3 der niedersächsischen Gemeinden Gebrauch.

2. Die Höhe der Beiträge, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden, kann für die Betroffenen, insbesondere sozial schwächere und ältere Menschen, existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

3. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen sind von solchen Beiträgen nicht betroffen. Für hannoversche Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht. Nach Meinung der FDP-Ratsfraktion ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel.

4. Obwohl den betroffenen Grundstückseigentümern hohe Ausbaubeiträge aufgebürdet werden, erwerben diese dabei weder Eigentums- noch Mitwirkungsrechte an der Ausbaumaßnahme. Die betroffene Wegeinfrastruktur verbleibt komplett in kommunalen Besitz und kann als öffentliche Straße potentiell von Jedermann zu jeder Zeit genutzt werden. Eine Mitbestimmungsmöglichkeit, wer diese Infrastruktur wann und in welchem Umfang nutzen darf, haben die Anlieger nicht.

5. Anwohner können - abgesehen von einer Anhörungsmöglichkeit - nicht mitentscheiden, ob eine Ausbaumaßnahme überhaupt in Angriff genommen werden soll, sowie wann und auf welche Art und Weise dies geschieht. Darüber entscheidet ausschließlich der Stadtrat.