Antrag Nr. 15-1435/2020:
Änderungsantrag zu Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 580, 3. Änderung - Nenndorfer Chaussee 9 - vormals AS Solar –
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 580, 3. Änderung - Nenndorfer Chaussee 9 - vormals AS Solar –
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag


Der Drucksache wird mit folgender Änderung (1) und unter Beachtung folgender Anforderungen (2) für den zukünftigen Betrieb zugestimmt:

1. Änderung Seite 2, Absatz 2, Satz 2 (Personenzahl):
„Dieses soll zum einen als Notschlafstelle zur Unterbringung von bis zu 120 Personen umgebaut und zum anderen durch die Feuerwehr (Katastrophenmanagement und Ausbildung) genutzt werden.

2. Anforderungen für die zukünftige Betreibung
Bei der Einrichtung der Notschlafstelle sind die Standards der Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Landeshauptstadt Hannover zu beachten.
Insbesondere:
• wird eine soziale Betreuung durch qualifiziertes, tariflich bezahltes Fachpersonal sichergestellt;
• wird in der Notunterkunft die persönliche Sicherheit der wohnungslosen Menschen durch qualifiziertes, tariflich bezahltes Sicherheitsfachpersonal sichergestellt;


• wird für jede Person, die in der Notunterkunft untergebracht wird, ein Mindestmaß an menschenwürdiger Privatsphäre sichergestellt, u.a. dadurch, dass für jede Person ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt wird. Ebenso ist in den Sanitäreinrichtungen die Privat- und Intimsphäre zu achten und zu schützen.

• zudem werden Schlafstellen für Hundebesitzer*innen vorgehalten.

Daher wird die Einrichtung von Schlafsälen abgelehnt.

Begründung


Zu 1: Der Bezirksrat hält den Standort für diese Notunterkunft aus verschiedenen Gründen zwar nicht für optimal, es wird jedoch anerkannt, dass Notunterkünfte erforderlich sind. Die vorgesehene Planung, bis zu 250 Menschen, die größtenteils schwierige Biografien haben, auf engem Raum zusammen leben zu lassen, erzeugt massive Probleme und kann deshalb nicht unterstützt werden.

Zu 2.: Auch für Menschen, die in einer Notunterkunft nur für einen eng begrenzten Zeitraum wohnen müssen, sind Hilfen und Schutz zu gewähren. Ebenso ist die Menschenwürde zu schützen. Oft werden aus Angst vor Gewalt, Diebstahl oder anderen Straftaten die städti-schen Unterkünfte gemieden. Dem ist entgegenzuwirken.

Außerdem erhöht eine gut geführte Notunterkunft die Akzeptanz in der Bevölkerung