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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück realisieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.06.2018
TOP 6.2.8.
4. Absatz: Die WGH verpflichtet sich, die Hälfte der geförderten Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück selbst zu realisieren. Da 34 Wohneinheiten geplant sind, 25 % gefördert werden sollen, ergibt dies 8,5 Wohneinheiten, 4 Wohneinheiten sind im Vorhaben auszuweisen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann es sich hierbei um die kleinsten Wohneinheiten handeln?
Antwort der Verwaltung
Die Wohnungsgrößen müssen innerhalb der Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegen (Teil A, Ziffer 3 des Förderprogrammes):
Anzahl Personen | Anzahl Zimmer | Wohnfläche von – bis m² |
eine | 1,5 / 2 | bis 50 m² |
zwei | 2 | bis 60 m² |
drei | 3 | bis 75 m² |
vier | 3 / 4 | bis 85 m² |
fünf | 4 | bis 95 m² |
sechs | 4 / 5 | bis 105 m² |
jede weitere Person |
| plus 10 m² |
Da der Bedarf an – bezahlbaren - kleinen Wohnungen in Hannover besonders groß ist, bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken, wenn vier, den Förderrichtlinien entsprechende Wohneinheiten für 1 bis 2 Personen für die Direktförderung ausgewählt werden. Die Wohnungen sollen auf die drei Gebäude verteilt werden.