Drucksache Nr. 15-1434/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück realisieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.06.2018
TOP 6.2.8.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1434/2018 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück realisieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.06.2018
TOP 6.2.8.

4. Absatz: Die WGH verpflichtet sich, die Hälfte der geförderten Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück selbst zu realisieren. Da 34 Wohneinheiten geplant sind, 25 % gefördert werden sollen, ergibt dies 8,5 Wohneinheiten, 4 Wohneinheiten sind im Vorhaben auszuweisen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Kann es sich hierbei um die kleinsten Wohneinheiten handeln?

Antwort der Verwaltung

Die Wohnungsgrößen müssen innerhalb der Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegen (Teil A, Ziffer 3 des Förderprogrammes):

Anzahl Personen
Anzahl Zimmer
Wohnfläche von – bis m²
eine
1,5 / 2
bis 50 m²
zwei
2
bis 60 m²
drei
3
bis 75 m²
vier
3 / 4
bis 85 m²
fünf
4
bis 95 m²
sechs
4 / 5
bis 105 m²
jede weitere Person

plus 10 m²

Da der Bedarf an – bezahlbaren - kleinen Wohnungen in Hannover besonders groß ist, bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken, wenn vier, den Förderrichtlinien entsprechende Wohneinheiten für 1 bis 2 Personen für die Direktförderung ausgewählt werden. Die Wohnungen sollen auf die drei Gebäude verteilt werden.