Anfrage Nr. 15-1412/2004:
Osterfeuer auf dem Festplatz Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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Osterfeuer auf dem Festplatz Wülfel

Anfrage

Der Presse war zu entnehmen, das traditionelle Osterfeuer auf dem Festplatz Wülfel könnte zum letzten Mal stattgefunden haben. Man las von massiven Versuchen die Veranstaltung zu unterbinden, und von verschärften Kontrollen des Ordnungsamtes. Immer wieder tauchen auch Gerüchte auf, dass das Schützenfest Wülfel und der Biergarten ein Ärgernis für die Nachbarschaft wären. Allen bisherigen und zukünftigen Anwohnern sollte bewußt sein, dass der Festplatz baurechtlich geschützt ist, Biergarten und Osterfeuer haben hier zumindest auch einen “moralischen Bestandschutz”, denn seit vielen Jahren erfreuen diese Veranstaltungen und der Biergarten viele Menschen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es Versuche, die angesprochenen Dinge zu beeinflussen (Schützenplatz, Osterfeuer, Biergartenstandort)?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Rechtslage, auch im Hinblick auf die weitere Bautätigkeit in der Wiehbergstraße?