Anfrage Nr. 15-1371/2008:
Lichtzeichenanlage Kattenbrookstrift/Emmy-Noether-Allee

Inhalt der Drucksache:

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Lichtzeichenanlage Kattenbrookstrift/Emmy-Noether-Allee

Im Zuge der Straße Kattenbrookstrift ist die Einmündung der Emmy-Noether-Allee lichtzeichengeregelt. Dabei besteht eine Hauptverkehrsstraße in der Verbindung Emmy-Noether-Allee Richtung Norden in die Kattenbrookstrift, die straßenverkehrsrechtlich auch als abknickende Vorfahrtstraße ausgewiesen ist. Der Verkehr aus und in Richtung Stockholmer Allee unmittelbar entlang der Stadtbahntrasse ist Beobachtungen zufolge sehr gering. Die derzeitige Regulierung des Verkehrs bewirkt häufig Wartezeiten, in denen nicht auf andere Verkehrsteilnehmer und deren Passieren des Knotens gewartet wird, sondern allein auf das Aufleuchten eines grünen Lichtzeichens. Aus vermutlich diesem Grund konnte auch schon mehrfach eine Missachtung der Halt gebietenden Lichtzeichen, des Rotlichts, beobachtet werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Notwendigkeit besteht an dieser Stelle für die Aufrechterhaltung eines lichtzeichengeregelten Straßenknotens?
2. Sollte es eine Notwendigkeit und sinnfällige Begründung für die Lichtzeichenanlage geben, so stellt sich hilfsweise die Frage nach der Bedarfsanforderung für den Fahrzeugverkehr aus/in Richtung Stockholmer Allee bzw. für den kreuzenden Fußgänger- und Radverkehr, um dessen Beantwortung hiermit gebeten wird.
3. Ist die Verbindungstraße Kattenbrookstrift – Stockholmer Allee für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr überhaupt notwendig und auch gewidmet?