Drucksache Nr. 15-1370/2020:
Konzept zur Verbesserung der Fahrradstraße Edenstraße zwischen Lützerodestraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1370/2020
2
 

Konzept zur Verbesserung der Fahrradstraße Edenstraße zwischen Lützerodestraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße

Antrag,

dem Konzept der Edenstraße als Fahrradstraße zwischen Lützerodestraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 15.000 € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG


Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle


Die Finanzierung des Verkehrskonzeptes Edenstraße erfolgt aus den laufenden Kosten des Fachbereiches Tiefbau.




Ausgangslage

Die Edenstraße von der Lützerodestraße bis zur Ferdinand-Wallbrecht-Straße wurde 2014 nach einem Antrag aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hinsichtlich ihrer Eignung als Fahrradstraße überprüft. Nach positiver Prüfung wurde die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Edenstraße straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Edenstraße weist eine Gesamtbreite zwischen den Hochborden von ca.9,00 m auf und ist bituminös befestigt. Am Fahrbahnrand sind Längsparkstände angeordnet, die lediglich im Bereich von Zufahrten durch eine Weißmarkierung (Zick-Zack-Linie) unterbrochen sind.

In den Einmündungen und Knotenpunktsbereichen sind die Ausrundungsradien teilweise in die Fahrbahn der Edenstraße vorgezogen, um somit ein Parken in den Einmündungsradien zu unterbinden. Diese vorgezogenen Radien sind gegen illegales Beparken darüber hinaus mit Pollern oder Fahrradanlehnbügeln gesichert. Die Edenstraße ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar, lediglich auf dem Teilstück von der Jakobistraße bis zur Ferdinand-Wallbrecht-Straße ist eine Einbahnstraße in Richtung Osten angeordnet, die in der Gegenrichtung auch für den Radverkehr freigegeben ist.

Die Fahrbahnbefestigung weist in weiten Teilen Schäden und Risse in der oberen Befestigung auf, so dass aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für die Edenstraße eine Deckenerneuerung erforderlich ist. Diese ist bereits zur Ausführung für den Herbst 2020 vorgesehen und wird über das Deckenprogramm finanziert. Damit kann gleichzeitig der Nutzwert insbesondere für den Radverkehr sehr deutlich erhöht werden. Die Deckenerneuerung ist nicht Bestandteil der Drucksache.

Seit geraumer Zeit ist in der Edenstraße aufgrund der Lage im Netz Durchgangsverkehr zur Umfahrung der Hauptverkehrsstraßen in den verkehrsstarken Stunden zu beobachten. Diese Verkehre belasten die Edenstraße zusätzlich und es kommt oft zu Konflikten zwischen Radfahrenden auf der Fahrradstraße und den Kfz-Führer*innen. Vor dem Hintergrund des Urteils zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrradstraße in der Kleefelder Straße ist es zur Beibehaltung dieser wichtigen Radverkehrsbeziehung als Fahrradstraße und zukünftig voraussichtlich auch als Bestandteil des Radschnellweges Richtung Langenhagen notwendig, das Kfz-Verkehrsaufkommen auf notwendigen Quell- und Zielverkehr zu reduzieren und den heute vorhandenen Durchgangsverkehr zu verlagern.

Konzeptentwicklung

Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Edenstraße als Fahrradstraße ist der beschlossenen Bezirksratsantrag 15-1232/2019 (Anlage 2), in dem die visuelle Trennung des Parkens von der Fahrbahn, verkehrslenkende Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs und Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse an den Einmündungen gefordert werden.

Es ist geplant, die zwingend notwendige Deckenerneuerung und somit im Anschluss die erforderlich gewordene komplette Markierung der Edenstraße zur Verbesserung der Fahrradstraßensituation und der Entzerrung der Verkehre zu nutzen und die Edenstraße verkehrlich umzugestalten. Im Bereich des Knotenpunktes Edenstraße / Drostestraße wird eine Diagonalsperre durch eine Pollerreihe mit entsprechender Markierung und Beschilderung vorgesehen. Mit dieser Maßnahme kann Durchgangsverkehr zur Umfahrung der Hauptverkehrsstraßen wirkungsvoll unterbunden werden und das Kfz-Aufkommen deutlich reduziert werden. Damit wird außerdem die Attraktivität der Edenstraße für den Radverkehr deutlich gesteigert. Die Erschließung des Gebietes ist weiterhin über Kollenrodtstraße und Wedekindstraße gewährleistet. Mit dieser Maßnahme wird dem Punkt 2 aus oben genannten Bezirksratsantrag gefolgt.

Die erforderlichen Stellplätze werden durch eine weiße Markierung (siehe Anlage 1) am Fahrbahnrand geordnet und im Bereich der Zufahrten unterbrochen.

Derzeit befindet sich der Radschnellweg von Hannover nach Langenhagen in der Erarbeitung. Die für Radfahrende komfortabel zu nutzende Radroute wird nach dem derzeitigen Erarbeitungsstand über die Edenstraße verlaufen. Nach Einrichtung soll der Radschnellweg durch eine entsprechende bundesweit abgestimmte Grünmarkierung in einer durchgängigen Strichstärke von 25 cm beidseitig markiert werden. Die Radroute wird im Bereich der Edenstraße zwischen Celler Straße und Jakobistraße 4,10 m breit mit nebenliegenden 0,50 m Sicherheitsräumen zu parkenden Fahrzeugen markiert. Für das Fahrbahnrandparken verbleibt somit noch eine Breite von 1,95 m.

Der Einbahnstraßenbereich zwischen Jacobistraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße weist einen geringeren zur Verfügung stehenden Querschnitt auf. In diesem Teilstück ist geplant, das Fahrbahnrandparken auf ein Minimum zu reduzieren, um ausreichend Ausweichstellen für Radfahrende entsprechend den Anforderungen für eine Fahrradstraße bzw. für einen Radschnellweg zu schaffen. Aufgrund der zukunftsorientierten Planung des Radschnellweges von Hannover nach Langenhagen kann dem Punkt 1 aus dem oben genannten Bezirksratsantrag zu einer vollflächigen Roteinfärbung abweichend mit der grünen Markierung im nationalen Radschnellwegstandard gefolgt werden.

Es ist geplant, die noch nicht baulich vorgezogenen Eckausrundungen durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. mit Pollern oder Fahrradanlehnbügeln vor dem Parken zu schützen und somit die Sichtverhältnisse zu verbessern. Damit wird dem Punkt 3 aus dem oben genannten Bezirksratsantrag gefolgt.

Umsetzung

Es ist geplant, die Maßnahmen im Herbst 2020 umzusetzen.
66.22 
Hannover / 09.06.2020