Drucksache Nr. 15-1360/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnkonzept 2025 - Auswirkungen auf Kleingärten an der Lange-Feld-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1360/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnkonzept 2025 - Auswirkungen auf Kleingärten an der Lange-Feld-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.06.2013 TOP 4.3.1.

Im zur Beschlussfassung anstehenden Wohnkonzept 2025 sind zwei Flächen ausgewiesen, „Büntekamp II“, die zum großen Teil die Kleingartenanlage „Gartenheim“, und „Büntekamp III“, die u. a. die Kleingartenanlage „Rosengrund“ – jeweils in Kirchrode an der Lange-Feld-Straße gelegen – örtlich umfassen. Die Flächen sollen zwischen 2014 und 2016 bzw. 2016 und 2025 als Flächenpotenzial für Wohnbauaktivitäten zur Verfügung stehen. Da es sich um Dauerkleingärten handelt, sind aus der Sicht der Fragenden nur einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten, insbesondere dem als Generalpächter auftretenden Bezirksverband Hannover der Kleingärtner, vernunftgeboten denkbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche (handfesten) Regelungen werden / sind auf den Weg gebracht, um die für die Gartenpächter insgesamt einschneidenden Veränderungen verträglich zu gestalten – um sie mitzunehmen beim Prozess einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt mit den Herausforderungen einer Vergrößerung der Wohnbaufläche?
2. Wie wird seitens der Stadt auf Veränderung im zuständigen Kleingartenverein reagiert, auch in Bezug auf Gemeinschaftsanlagen?
3. Welche Informationen über die beabsichtigte Entwicklung sind an die letztendlicher Nutzer (Gartenpächter) auf welchem Weg an sie herangetragen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit dem Bezirksverband der Kleingärtner wurde bereits eine Reihe von Gesprächen in der Angelegenheit geführt. Der Vorstand der betroffenen Kleingartenanlage wurde bisher seitens des Bezirksverbandes eingebunden. Abschließende Ergebnisse wurden noch nicht erzielt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Veränderungen innerhalb der betroffenen Vereine sind im Rahmen der Gespräche zwischen dem Bezirksverband der Kleingärtner und der Stadt Hannover zu erörtern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ansprechpartner der Gartenpächter ist zunächst der Vorstand der betroffenen Anlage. Darauf weist auch die Verwaltung im Rahmen der Beantwortung telefonischer Anfragen einzelner Pächter hin.
Im Bereich Rosengrund wurden die Nutzer durch die Eigentümerin vor dem Verkauf an die Stadt über die Tatsache an sich und die anstehende Kündigung des Pachtvertrages informiert.