Antrag Nr. 15-1330/2021:
Parkkonzept für die Südstadt

Inhalt der Drucksache:

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Parkkonzept für die Südstadt

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten als mögliche Alternative zu der geplanten Anwohnerparkzone (DS 0572/2021) ein Parkkonzept zu erstellen, das zum Ziel hat den Parkdruck in dem betreffenden Bereich der Südstadt, insbesondere zu Zeiten des Maschseefestes, des Schützenfestes, bei Heimspielen von Hannover 96 und bei anderen Großveranstaltungen im Niedersachsenstadion sowie bei Konzerten im NDR-Funkhaus zu mindern.

Das Parkkonzept ist dann in geeigneter Form den Bürgern analog und in digitaler Form vorzustellen damit die Bürgerinnen und Bürger dazu Stellung nehmen können.

Bei der Erstellung des Parkkonzeptes sollte im Einzelnen u.a. auch Folgendes geprüft werden:

1. Die Möglichkeit der Nutzung des Schützenplatzes als Parkplatz bei Großveranstaltungen, insbesondere während des Maschseefestes und bei Großveranstaltungen im Niedersachsenstadion einschließlich einer Integration in das neue Parkleitkonzept der Stadt Hannover und in die Navigationssysteme der Fahrzeuge und das Internet.

2. Anstelle der von der Verwaltung geplanten dauerhaften Anwohnerparkzone eine temporäre Zufahrtsbeschränkung Nichtanlieger für das geplante Gebiet der Anwohnerparkzone bei Großveranstaltungen, wie dem Maschseefest, Schützenfest, Heimspielen von Hannover 96 oder anderen Großveranstaltungen im Niedersachsenstadion, soweit räumlich und zeitlich dafür Bedarf besteht. Diese temporären Zufahrtsbeschränkungen in das betroffene Gebiet sollte auch tagesaktuell im Parkleitsystem der Stadt Hannover, in den Navigationssystemen der Autos und im Internet vermerkt werden, damit sich die Zahl der auswärtigen Parkplatzsuchenden von Vorneherein reduziert.


3. Insbesondere zur Minderung des Parkdrucks bei Konzerten im NDR-Funkhaus sollte die Kapazität des Parkplatzes am NDR durch den Bau einer Parkpalette wesentlich erhöht werden.

4. Die Nutzung von Schulparkplätzen in Zeiten, in denen sie von Lehrkräften und Besuchern der Schulen nicht benötigt werden, sollte erhöht werden.

5. Die Aufstellung von weiteren Fahrradanlehnbügeln rund um Veranstaltungsorte im Stadtteil Südstadt sollte erhöht werden.

6. Ausreichende Parkplätze im Zuge der geänderten Nutzung der alten Feuerwehr- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße sollten eingeplant werden. Es sollte auch geprüft werden, ob auf dem Gelände der Aral-Tankstelle an der Ecke Lindemannallee / Mainzer Straße mittel- bis langfristig im Zuge einer Nutzungsänderung weitere Parkplätze angelegt werden können. Das Nachbargrundstück wäre auch als Parkplatz denkbar, wird aber leider einstweilen für Schulcontainer gebraucht.

7. Erfolgsaussichten von Rahmen-Vereinbarungen mit den Betreibern von Supermärkten über die Nutzung bestimmter Flächen der Supermärkte außerhalb der Geschäftszeiten als private Parkplätze.

Begründung

Es stellt sich die Frage, ob durch die Zäsur der Coronapandemie das geplante teure und komplizierte Konzept einer dauerhaften Anwohnerparkzone (DS 0572/2021) noch zeitgemäß und bedarfsgerecht ist:
  • Durch die Coronapandemie haben viele Menschen das Arbeiten im Homeoffice zu schätzen gelernt und werden es dauerhaft beibehalten.

  • Zudem werden im Bereich der von der Verwaltung geplanten Anwohnerparkzone momentan viele alte Kopfsteinpflasterstraßen grundsaniert (und dabei asphaltiert), so dass das Radfahren sicherer und attraktiver wird.

  • Ferner sind in dem betroffenen Gebiet viele Fahrradstraßen angelegt bzw. saniert worden und es werden Velorouten angelegt, die den Umstieg aufs Fahrrad attraktiv machen.

All das könnte dazu führen, dass der Parkdruck im Alltag abnimmt, weil viele Menschen dann ggf. ihr Auto abschaffen bzw. gar kein neues mehr kaufen – so wie das schon bei vielen jungen Menschen der Fall ist. Auch die ÖPNV-Angebote sollen ja preislich immer attraktiver werden, so dass der Parkdruck auch deshalb sinken könnte.

Menschen dagegen, die auf das Auto oder auf Besuche von anderen Menschen mit Auto angewiesen sind, würden durch die starren Regelungen der geplanten dauerhaften Anwohnerparkzone unverhältnismäßig benachteiligt. Dies betrifft z.B. ältere oder behinderte Menschen, die nicht selber mit dem Fahrrad oder ÖPNV fahren können – sowohl als Anlieger als auch Besucher. In Teilen der geplanten Anwohnerparkzone wären nach dem derzeitigen Konzept der Verwaltung auch keine Besuche von (z.B. älteren oder pflegebedürftigen) Anliegern durch Angehörige mit dem PKW möglich, weil dort ausschließlich Anlieger parken dürften. Weniger Kontakte für diese Menschen mangels Parkmöglichkeiten sind unsozial. Gleiches gilt für Besuche im Altenheim Margot-Engelke-Zentrum, das in dem betroffenen Gebiet liegt und nur über einen kleinen eigenen Besucherparkplatz verfügt. Berufstätige mit Familie sind jedoch zur Koordination ihrer Termine häufig auf das Auto angewiesen.

Im Gegensatz zur Anliegerparkzone in der Innenstadt gibt es in der Südstadt im Übrigen auch keine öffentlichen Parkhäuser auf die Besucher ausweichen könnten.

Das Hauptproblem in dem betroffenen Gebiet ist ohnehin der erhöhte Parkdruck zu bestimmten Zeiten aufgrund von Veranstaltungen rund um den Maschsee.

Zu den zu prüfenden Maßnahmen im Einzelnen:


Ad 1)
Am dringendsten ist die vorgeschlagene Maßnahme während des Maschseefestes. Der Schützenplatz könnte aber auch generell zu Zeiten in denen er für Veranstaltungen nicht genutzt wird, ganz oder zum Teil, zum Parken freigegeben werden. Die Stadt profitiert von dem beliebten Naherholungsgebiet und den Veranstaltungen am Maschsee. Deshalb sollte sie auch die entsprechende (Park-) Infrastruktur, insbesondere auch für auswärtige Besucher, anbieten. Daher sollte der Schützenplatz, wenn er nicht belegt ist, auch als offiziell als Parkfläche ausgewiesen werden und entsprechend beschildert werden.
Ad 2)
Das wurde bei der Feier zum Tag der deutschen Einheit erfolgreich praktiziert. Eine kostenneutrale Kontrolle ist durch den städtischen Ordnungsdienst möglich. Die teure Einrichtung, komplizierte Beschilderung und die Kosten für eine im Alltag vielleicht gar nicht benötigte dauerhaften Anwohnerparkzone mit ihren Verdrängungseffekten könnten so vermieden werden.

Ad 3)
Die für die Einrichtung der dauerhaften Anwohnerparkzone (DS 0572/2021) vorgesehenen Mittel von über einer halben Million Euro könnten ggf. besser als Grundstock für den Bau der Tiefgarage bzw. des Parkdecks verwendet werden. Die in der Begründung ad 1) genannten Aspekte wären auch hier zu prüfen.

Ad 4)
Eine Freigabe des Parkplatzes der Ottfried-Preußler-Schule in der Birkenstraße würde z.B. den Parkdruck in dem Gebiet bei Abendveranstaltungen in der Eisfabrik wesentlich senken. Ob der Parkplatz darüber hinaus abends und nachts auch generell für Anlieger geöffnet werden kann, wäre zu prüfen.

Ad 5)
Um Besucher stärker zu veranlassen, bei Veranstaltungen ihr Fahrzeug nicht zu benutzen, ist eine noch größere Anzahl von Fahrradanlehnbügeln zum sicheren Anschließen von Fahrrädern nötig.

Ad 6)
Konzepte für eine kulturelle Nachnutzung der Feuerwache 3 werden zurzeit geprüft. Im Hinblick auf die sehr gute Anbindung der Liegenschaft an den ÖPNV könnte der Parkdruck im Umfeld schon dadurch deutlich gemindert werden, wenn auch ausreichend Parkplätze eingeplant würden. Wenn Kultureinrichtungen mittelfristig freiwillig in ein Kulturzentrum in der alten Feuerwache umziehen würden, würde auch der erhöhte Parkdruck während der Vorstellungen im Bereich der alten Lokalitäten wegfallen. Dies käme den parkplatzsuchenden Anliegern zu Gute.

Ad 7)
Es sollten Gespräche mit den Supermarktbetreibern im Stadtbezirk aufgenommen werden mit dem Ziel ihre Parkplätze für bestimmte Zeiten für Parkplatzsuchende freizugeben. Die Bewirtschaftung der (privaten) Parkplätze sollte den Supermarktbetreibern überlassen bleiben.

Weitere Vorschläge der Verwaltung zur zielgerichteten Minderung des Parkdrucks bei Veranstaltungen sind natürlich willkommen.


Jan Alexander Scholz
Fraktionsvorsitzender