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Ausbau der Kollenrodtstraße zwischen Waldstraße und Röntgenstraße
Antrag,
1. dem Ausbau der Kollenrodtstraße zwischen Waldstraße und Röntgenstraße, wie in Anlage 1 dargestellt zuzustimmen.
· Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKom VG
2. dem Baubeginn zuzustimmen
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Kollenrodtstraße
Ansatz 2014 (anteilig) 162.500 €
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903 | Gemeindestraße/Kollenrodtstraße |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
89.375,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
162.500,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-73.125,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
2.234,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
4.063,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
1.828,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-3.657,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-3.657,00 € |
|
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 162.500 €.
In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 17.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße mit überwiegend innerörtlichem Verkehr eingestuft.
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Die Kollenrodtstraße im Abschnitt zwischen Waldstraße und Röntgenstraße ist eine „unechte Einbahnstraße“. Sie liegt in einer Tempo 30-Zone. Aufgrund des Alters weist Sie erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich Ihres Aufbaues und Ihres Querschnittes nicht mehr den heutigen Anforderungen. Auf der Westseite befindet sich ein bituminös befestigter Gehweg von ca. 1,50 m Breite. Die bituminöse Fahrbahn hat eine Breite von ca. 4,50 m und ist durch eine 3-reihige Muldengosse vom Gehweg getrennt. Entlang des westl. Fahrbahnrandes wird in Längsaufstellung geparkt. Die ca. 4,50 m breite Fläche östlich der Fahrbahn ist unbefestigt. Auf dieser Fläche wird in Senkrechtaufstellung geparkt.
Im Einmündungsbereich Ecke Waldstraße wurde die Straßenbefestigung teilweise auf Privatfläche gebaut.
Für den Neubau kann diese Fläche nicht mehr als Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden. Sie wird entsiegelt.
2. Beschreibung des Vorhabens
Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Der westliche Gehweg erhält eine Breite von 1,50 m. Die Befestigung erfolgt mit Betonplatten (40/40 cm). Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,60 m und wird bituminös befestigt. Radfahrer fahren in beiden Richtungen auf der Straße, da die Kollenrodtstraße im Ausbaubereich als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Es werden östlich der Fahrbahn ein Zwischenstreifen und Parkbuchten mit Schrägaufstellung mit Betonrechteckpflaster hergestellt.
Aufgrund vorhandener Leitungen ist nur die Pflanzung eines Baumes möglich.
Es werden drei Fahrradbügel gesetzt. Die Bogenborde an der Einmündung Röntgenstraße werden abgepollert, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern.
Im Einmündunsbereich Waldstraße wird die Verkehrsfläche als niveaugleiche Mischfläche für alle Verkehrsteilnehmer ausgebaut und beschildert.
Aufgrund des geringen Querschnittes in diesem Bereich ist die Erstellung eines separaten Fußweges und Fahrbahn nicht möglich.
Die Beleuchtung wird erneuert und dem Ausbau angepasst.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch den Umbau der Kollenrodtstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/Bauablauf
Es ist geplant, die Straßenbaumaßnahme ab Mitte Mai 2014 durchzuführen. Die Bauzeit beträgt vier Monate.
66.21
Hannover / 25.04.2013