Anfrage Nr. 15-1307/2014:
Umwidmung des Gartenfriedhfos

Inhalt der Drucksache:

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Umwidmung des Gartenfriedhfos

Der historische Gartenfriedhof Hannover ist ein erhaltenswertes Kulturgut. Sein Schutz liegt im öffentlichen Interesse und kann nur durch geschichtsbewussten, sorgsamen Umgang gewährleistet werden.
Bereits seit Jahrzehnten ist jedoch festzustellen, dass für das Kulturgut Gartenfriedhof aufgrund der anhaltenden überstrapazierenden Nutzung durch die Drogen- und Trinkerszene längst eine Gefährdung - und damit eine allmähliche Zerstörung – eingetreten ist. Jüngst durchgeführte Untersuchungen haben zudem ergeben, dass durch ständiges Urinieren an Grabsteine durch Hunde der Sandstein mehr und mehr zersetzt wird (Gutachten von Dipl.-Restauratorin M. Pfeffer, Herbst 2012). Verstärkte pflegerische Bemühungen in den letzten Monaten und einige wenige konservatorische Maßnahmen an einzelnen Grabmälern konnten der schleichenden Zerstörung insgesamt keinen Einhalt gebieten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Das Grünflächenamt hat die Wege und Grünflächen in den letzten Jahren neu gestaltet. Wie weit hat die Ausbesserung und Veränderung Bestand gehabt?
2. Unter welchen Gesichtspunkten besteht die Möglichkeit den Gartenfriedhof als (Kultur)Denkmal auszuweisen?