Drucksache Nr. 15-1297/2019 S1:
Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 26.06.2019
TOP 9.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1297/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 26.06.2019
TOP 9.3.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
An der Kreuzung der B6 mit der Garbsener Landstraße wird stadtauswärts ein Verkehrsschild für ein Verbot des Wendens (Verkehrszeichen 272) aufgestellt.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Begründung:
Der Antrag wurde an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) weitergeleitet. Diese teilte Folgendes mit:
Der Antrag wurde im Rahmen einer Anhörung mit Beteiligung des regionalen Geschäftsbereichs Hannover, der Straßenmeisterei Berenbostel als Straßenbaulastträger, der Verkehrsbehörde und der Polizei beraten.
Grundsätzlich sind gemäß § 39 Abs. 1 StVO alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten. Daher werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Laut Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sollen grundsätzlich so wenig Verkehrszeichen wie möglich angeordnet werden. Ggfs. ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Prüfung anzuregen. Nach Aussage der Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover, der Polizeidirektion Hannover und der Straßenmeisterei Berenbostel ist der Knoten unfallunauffällig.