Anfrage Nr. 15-1249/2020:
Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 1: Allgemein (1)

Inhalt der Drucksache:

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Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 1: Allgemein (1)

Sachverhalt:
Es gibt immer wieder Unklarheiten bzw. Ungewissheiten über die Frage, ob Stadtbezirksratsmitglieder über
nicht-öffentliche und/oder vertrauliche Inhalte von Sitzungen sprechen dürfen. Eindeutige,
transparente und nachvollziehbare Regelungen sind notwendig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Rechtsvorschriften sind für diese Fragestellungen entscheidend?
2. Was ist der genaue Unterschied zwischen nicht-öffentlich und vertraulich?
3. Wenn personenbezogene Daten in einer vertraulichen Sitzung vertraulich behandelt werden müssen: Welche personenbezogenen Daten sind das?[1]

Fussnote:

[1] z.B. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei Personen der Zeitgeschichte (AKA 'Personen des öffentlichen Lebens') bestimmte Arten von personenbezogenen Daten per definitionem dem Datenschutz nicht unterliegen.