Drucksache Nr. 15-1238/2018:
Sperrung des Gustav-Schenk-Weges

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1238/2018
1
 

Sperrung des Gustav-Schenk-Weges

Antrag,

dem Einbau von Pollern am Standort Gustav-Schenk-Weg 51/53 zur Sperrung der Durchfahrtmöglichkeit für Schleichverkehr und zur allgemeinen Verkehrsberuhigung zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange werden nicht berührt.

Kostentabelle


Die Finanzierung der Poller erfolgt aus dem laufenden Haushalt.

Begründung des Antrages

Mit der Fertigstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze nach abgeschlossener Bebauung im Wohngebiet Badenstedt-West wurde insbesondere von den Anliegern des Gustav-Schenk-Weges ein vermehrter Kfz-Durchgangsverkehr mit hohen Geschwindigkeiten festgestellt, der die gebotene Vorsicht, Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich grob missachtet. Im Ergebnis einer Unterschriftensammlung durch Anlieger des Gustav-Schenk-Weges im Jahr 2017 stellte die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt den Antrag Nr. 15-1441/2017 zur Verkehrsberuhigung im Gustav-Schenk-Weg in Form einer Sperrung mit klappbaren Pollern in Höhe Haus Nr. 14. Diesem Antrag wurde nicht gefolgt, jedoch sollte mit Pollern und Markierung die Fahrbahn soweit eingeengt werden, dass die Geschwindigkeit durchfahrender Fahrzeuge gedrosselt wird.

Der verzeichnete, schnelle Kfz-Verkehr resultiert oft aus einer „Überholung“ der an der Haltestelle Lenther Chaussee stadteinwärts stehenden Busse über den Katrin-Sello-Weg / Gustav-Schenk-Weg / Sternheimweg, da eine Überholung der Busse auf der Lenther Chaussee durch die Anordnung der Haltestellen und der Querungsstelle nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich nur untergeordnet um Quartiersverkehr, sondern viel mehr um einen aus Richtung Lenthe kommenden Durchgangsverkehr.

Aufgrund der geraden Achslage, der mit 280 m sehr großen Länge des Gustav-Schenk-Weges, der Vielzahl zu berücksichtigender Grundstückszufahrten und –zugänge und der erforderlichen Mindestdurchfahrtbreiten für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge ist eine wirksame Unterbindung der schnellen Durchfahrten mithilfe von Teilabpollerung und Markierung der Straßenfläche nicht möglich. Zur Aufrechterhaltung der im Wohngebiet verkehrsbehördlich durch Zeichen 325 angeordneten Verkehrsberuhigung und der Vermeidung von wohngebietsfremdem Schleichverkehr ist der Einbau einer Pollerreihe die sicherste Lösung. aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover als zuständiges Entsorgungsunternehmen und OE 37/Feuerwehr haben ihr Einverständnis erteilt, sofern die Durchfahrt durch herausnehmbare oder klappbare Poller gewährleistet bleibt.
66.21 
Hannover / 15.05.2018